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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0241
für den Gottesdienst an der Pfarrkirche gegeben worden. Demnach müssen die Auslagen
beibehalten werden. Den Chorgottesdienst feierten die Kanoniker und Kapläne
ohne Musik, nur im Gebet des Offiziums und Choral. Es zeigt sich deutlich, daß die
Musik an Sonn- und Feiertagen und bei gestifteten Jahrzeiten seit jeher eine Sache
des Pfarrgottesdienstes gewesen war. Dann aber sucht der Pfarrer einer böswilligen
Unterstellung zu begegnen, indem er ausdrücklich betont, diese Ausgaben gelten dem
Pfarrgottesdienst, es mögen diese in Trank und Brot oder in Bargeld geleistet werden.
Dem Ubertrinken, und gerade das wollten die Beamten unterschwellig gesagt haben,
ist dadurch vorgesorgt, daß schon längere Zeit jeder Musikant seine eigene Wein- und
Brotportion mit nach Hause nimmt.

Wenn die Kirchenmusik ungeschwächt, wie sie in der hiesigen Kirche herkömmlich
war, erhalten werden solle, schreibt Siedler, so können weniger nicht als 20 Musikanten
in Vorschlag genommen werden . .. Der fachkundige Pfarrektor gibt auch eine
Dispositon über die Besetzung eines den Ansprüchen genügenden Chores. Auffallend
dabei ist, im Gegensatz zu unseren derzeitigen Vorstellungen, daß jede Singstimme
nur mit einer Person besetzt war, also die Vokalmusik nur aus vier Personen bestand.
Für das Violinregister verlangt er 8 Musiker, denen folgt der Organist, der Bratscher,
der Kontrabaßist, dann zwei Personen für Trompete und Horn, zwei für Klarinette
oder Flöte und nicht zuletzt einen Paukenschläger. Das Orchester ist jetzt, nach dem
Abgang der Kanoniker, um 6 Musiker verringert. Zum Maßstab dieser Minimalbesetzung
nahm Siedler ein Gutachten der Musikdirektion an der Hauptpfarrkirche in
Freiburg [Münster, das damals noch keine Bischofskirche war].

Das großherzogliche Oberamt stimmte unterm 16. Oktober 1808 der vorgeschlagenen
Minimalbesetzung des Chores an der nunmehrigen Waldkircher Pfarrkirche
zu.68

Nachdem von den Bezügen der Musiker die Rede war, sollen diese auch erläutert
werden und dies nicht so sehr aus der Sicht des Geldwerts, als vielmehr im Hinblick
auf die Dienstleistungen. In groben Zügen war hiervon bereits die Rede. Im Detail
aber erfahren wir einen für den Anfang der Instrumentalmusik frühesten Termin.
Wenn bei der Jahrtagsstiftung des Propstes Alban Meyer, im Jahre 168467 von einem
musikalischen Seelen- und Freudenamt die Rede war, können Zweifel darüber aufkommen
, ob damit nur Vokal- oder auch Instrumentenmusik gemeint sei. Die aus
dem Jahre 1799 stammende Besoldungstabelle jedoch spricht eindeutig von Aufwendungen
für die Musiker, also der Instrumentalisten. Bei der Berechnung wird davon
ausgegangen, daß die Zahl der Musiker zwischen 18 und 19 schwankte. Die Jahresvergütung
hatte als fixen Satz pro Mann 5 fl. Andern Seelenämtern gegenüber wurde
das Meyer'sche unter den Sonderbezügen mit 40 xr. pro Mann besonders hoch angeschlagen
. Am Fronleichnamsfest erhielt jeder Teilnehmende 1 fl., wobei, um die körperlichen
Anstrengungen während der langen Prozession zu erleichtern, einige Knaben
zum Tragen der Instrumente angestellt waren. Aber auch der löblichen Einsicht,
daß eine Musikantenkehle ein großes Loch hat, wurde stattgegeben. Für die Bemühungen
am Karfreitag erhielten die Musiker nur ein, am Fronleichnamstag drei, an
den anderen Tagen, wie Fest des Hl. Johann Nepomuk, [Konpatron des Stifts],
St. Margaretha, [Patronin von Stift und Stadt] Kirchweihe und St. Cäcilia [Patronin
der Kirchenmusik] jeweils sechs Viertel Wein, d. s. 1 Saum oder 150 Liter.68

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