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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 11
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1987/0013
Kloster St. Blasien und den Kindern des Konrad Blesier von Schallstadt durch einen
Schiedsspruch des Konrad von Burgau, Kanoniker von St. German zu Speier, Dietrich
von Tuslingen und Burkart Turner. Sowohl der Markgraf wie die Schlichter hefteten
ihr Siegel an die Urkunde.25 Offensichtlich bestand eine enge Bindung Burkarts
an den Markgrafen Heinrich II. von Hachberg. Diese, keinem der gängigen
Begriffe, wie Dienstmann oder Ministeriale, einzuordnende einzigartige Stellung
Burkarts endet mit dem Tod des Markgrafen Heinrich II., der um 1300 starb, während
ihn sein Begleiter Burkart um etwa 10 Jahre überlebte.26

Die mit Burkart Turner in den markgräflichen Urkunden testierenden oder handelnden
Personen erhellen ebenfalls seine soziale Stellung. Der Mitschiedsrichter für
St. Blasien, her Dietrich von Tuslingen (s.oben) darf als wohlhabender und einflußreicher
Mann gelten. Er erwarb von dem Grafen Gottfried von Habsburg das Dorf
Königschaffhausen i. Br. mit Gericht und Banngewalt für lidig eigen um 150 Mark
Silber.27 Als dieser die Steuer der Stadt Kenzingen in Höhe von 30 Mark Silber
jährlich von Rudolf von Usenberg um 378 Mark Silber kauft, testiert Burkart Turner
ebenfalls.28 Der auch zur Oberschicht gehörige her Walter von Heitersheim war
Mitzeuge in einer Tennenbacher Urkunde.29 Er hatte diesem Kloster für sein Totengedenken
und den Begräbnisplatz im Kloster 58 Mark Silber und Güter in Kenzingen
und Herbolzheim geschenkt.30 Vom Grafen von Freiburg hatte er über die Herren
von Staufen einen Hof als Lehen empfangen. Nach dieser curia que dicitur vronehof
trägt er den Titel dominus Walter miles de Heitersheim, filius domini Reinboti, läßt
sich aber genealogisch nur schwer einordnen.31

Ansehen und Stellung Burkart Turners, der als her und Bürger von Freiburg bezeichnet
wird, zeigt so gut wie keinen Unterschied zu der ständischen Einstufung seiner
zu Rittern gewordenen Mitbürger. Sein erstgeborener Sohn Rudolf32 erreicht auf
dieser Basis die Ritterwürde. Schon bei seiner ersten Nennung wird dieser als her
betitelt.33 Sein gesellschaftlicher Rang erweist sich in den folgenden Jahren, indem
er seit 1293 in zahlreichen Urkunden (etwa 25 mal) als Ritter Zeuge bei Rechtsgeschäften
ist.34 In den Zeugenlisten steht er meist an letzter Stelle der Ritter, sogar
einmal vor seinem Vater, der zwar als dominus, nicht aber als miles geführt wird.35
Die strenge ständische Ordnung erweist sich auch innerhalb einer Familie als zwingend
. Die Frage, ob in den Zeugenlisten für die Einordnung Rudolfs als letzten der
Ritter sein jugendliches Alter gegenüber den anderen Rittern oder der Zeitpunkt des
Erwerbs des Rittertitels maßgebend war, könnte für die zweite Möglichkeit bejaht
werden. Einmal folgt auf ihn Hug Kucheli,36 der 1298 auch in einer andern Urkunde
die ritterliche Zeugenreihe beschließt.37

Mit Rudolf, dem Ritter, wird auch seinem Bruder Johannes38 1305 vom Markgrafen
Heinrich III. von Hachberg (regiert bis 1330) das Gericht in Denzlingen verliehen
.39 Damit hat ein Zweig der Turner einen hohen gesellschaftlichen Rang erreicht
.

Es ist aber auch zu fragen, von welcher sozialen Basis aus diese Familie zum
dominus- und Ritterstatus gekommen ist. Zur Klärung dienen die verwandtschaftlichen
Beziehungen dieser Familie. In welchem Verwandtschaftsverhältnis der Mitstifter
des 1272 gegründeten Klarissenklosters her Rudolf Turner steht, ist nicht zu
klären.40 Um einen weiteren, etwas späteren Angehörigen dieser Familie handelt es

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