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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 77
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1987/0079
von Waltershofen,69 wurde zwar erst 1491 als Zunftmeister der Metzger gewählt, im
vorigen Jahr hat er aber schon als einer der Achtwer gedient und dabei das Bürgerrecht
erworben.70

Walzenmüller

s • [cuonrat] * walczenmiller
Quelle: StadtAF C 1 Fremde Orte, Kirchhofen, 1492 V 13 (Gerichtssachen)

Fragt man nach dem Stellenwert dieser „Machtergreifung", so ist gleich festzustellen
, daß die Ratsneulinge — ohnehin noch eine Minderheit — keinen politischen
Kurswechsel betrieben zu haben scheinen. Im Gegenteil, nach der Beilegung des
Rechtsstreites mit St. Märgen, die ja der Zunftausschuß zustandegebracht hatte, hat
außenpolitisch der neue Rat im August 1491 die seit der Jahrhundertmitte eingeschla-
fene Gebietserweiterung im Dreisamtal durch den Kauf von Dorf und Schloß Kirchzarten
reaktiviert.71 Trotz Wiedereinsetzung der alten Ratsherren von 1492 sollte
diese gezielte Erwerbspolitik im folgenden Jahrzehnt nicht mehr abreißen. Bei der
Bekämpfung der klösterlichen Immunitäten, die für die finanzielle Sanierung der
Stadt lebenswichtig waren, ist mit der mittsommerlichen Ratswahl 1491 innenpolitisch
ebenfalls kein Bruch zu erkennen. Die im Frühjahr einsetzenden Streitigkeiten
mit den Dominikanern, die das Muster für spätere Angriffe auf die Kartäuser, Franziskaner
und Augustinerchorherren lieferten, hat der Rat mit königlicher Beipflichtung72
im nächsten Jahr fortgeführt, ohne vom eingeschlagenen Konfrontationskurs
abzuweichen.73 Ausschlaggebend für die Beurteilung des neuen Rats dürfte schließlich
seine Einstellung zur Finanzverwaltung sein. Gerade hier vermißt man aber die
wohl zu erwartende Abrechnung mit vorausgegangenen Delikten. Vermutlich aus diesem
Grunde fehlen für diesen Zeitraum sowohl die Ratsprotokolle als auch jegliche
Finanzakten. Für ein Argument ex s i 1 en t i o spricht allerdings, daß die Überprüfung
der Rechnungslegung und Kaufhausbesetzung schon im Jahre 1490 durch königlichen
Befehl stattgefunden hat. Aus dieser Sicht sind die „Machtergreifer" von 1491
wohl weniger als dem Gemeinwohl verpflichtete Reiniger eines Augiasstalls anzusehen
, sondern eher als schlau berechnende Nutznießer vorher erfolgter Reformen,
die ihnen durch Bestätigung des Zunftausschusses und gemeindliche Beteiligung an
der Finanzverwaltung eine Tür zur Machterlangung geöffnet hatten.

Den Charakter dieser Bewegung mag nun ein Vergleich mit der sogenannten Zunftrevolution
von 1388 erhellen. Damals hatten sich die Handwerkerzünfte in einem

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