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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 54
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0056
dieser Feststellung wird man sich indessen nicht begnügen, sondern es ist zu prüfen,
ob sich nicht doch so viele und gewichtige Indizien ergeben, daß eine Verknüpfung
von Kirchweih und Kreuzen immerhin eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat.
Dazu sind noch einmal die Ereignisse des Jahres 1495 in Augenschein zu nehmen.

III. Die Ebringer Kirchweihe

Die Geschichte der Ebringer Kirchweih ist schon oft erzählt worden und soll daher
hier nur kurz in Erinnerung gerufen werden.10 An der „Kilwi" des 16. August 1495
kam es aus nichtigem Anlaß — ein Freiburger Geselle hatte versehentlich eine Bienenbank
umgestoßen — zwischen Ebringer Bauern und Freiburger Bürgern zu einer
Prügelei. Alle Versuche, die beiden Parteien zur Ordnung zu rufen, mißlangen. Dazu
ist im Freiburger Protokoll zu lesen: „Wiewol och ihro eigner vogt fryd ußschrie, den-
nocht möchten die von Ebringen nit gestillt werden, sondern schussen, schlugen,
stachen und wurffen sie uff die unsern, wundeten etwa menigen der unsern schwerlich
und stachen ein zutod, und triben viel unzüchtiger wort, unter andern, sie weiten
denen von Fryburg den bierenzoll gen." 11 Es handelt sich um eine der zahlreichen
blutigen Schlägereien, wie sie bei derartigen Anlässen nicht selten waren und wie sie
sich oft zu Abrechnungen über allerlei anstehende Lokalquerelen auswuchsen. Daß
es im vorliegenden Fall zu größeren rechtlichen und politischen Verwicklungen kam,
lag am weiteren Vorgehen der Freiburger, die sich durch ihre Unbesonnenheit nun
eigentlich erst ins Unrecht setzten. Als sich in der Stadt noch am gleichen Abend die
Nachricht von dem Totschlag verbreitete, „wer die gemeind gern hinus zogen, daß
si das schandtlich hoptlaster gerochen hätten mit frischer that." Der Auszug wurde
jedoch noch einmal verhindert, und am nächsten Morgen berieten in Freiburg alter
und neuer Rat über diese Angelegenheit. Die Verständigeren waren der Meinung,
„dwil man in frischer that nicht darzu geton hät, also daß der handel benachtet wäre,
so sölt mans wider lassen stan bis an die mitwoch und dann vernünftiglich davon reden
." Der wohlüberlegte Rat, es „wär das best und nützest und das vernünftigst,
gmach gon und unser so herrlich gut ansprach nit zu verwüsten", wurde von der
Mehrheit in den Wind geschlagen. Man beschloß, „mit macht hinus ze ziehen", zwar
keine blutige Rache mehr zu nehmen, aber Repressalien anzuwenden und „ein puren,
zehen oder zwölf ze fahen", mindestens aber auf Kosten der Bauern einen „schlechten
Abendtrunk" zu tun. Da die Ebringer ihr Dorf verlassen hatten, mußte sich der recht
ungezügelte Freiburger Haufe, bestehend aus etwa 700 Mann, mit der Weinbeute und
dem Trinkgelage im Dorf begnügen. Unzufrieden über diese wenig erfolgreiche
Strafexpedition sperrte darauf die Stadt den Ebringern den Freiburger Markt.

Der Vorfall ist bezeichnend für die ungezählten Friedbrüche, die von einfachen
Wirtshausraufereien bis zu ernsten kriegerischen Auseinandersetzungen reichten. Die
südwestdeutsche und schweizerische Geschichte ist reich an Beispielen solcher Gewaltausbrüche
und Konflikte. Nicht selten entglitt den Obrigkeiten die Kontrolle, und
mitunter wurden sie sogar selbst in das unbeherrschte Treiben hineingezogen.12

Die Gefährdung der öffentlichen Ordnung lastete schwer auf der spätmittelalterlichen
Gesellschaft, und die Sicherung des Landfriedens war daher ein vorrangiger
Programmpunkt der Reichsreform. Gerade wenige Tage vor dem Ebringer Vorfall,

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