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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 57
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0059
Lauben zum neuen Hauss, am Garten gelegen, da 3 oder 4 irnen mit dem Brett umgestoßen
worden, ihren Weg in der Ordnung nahmen, immitelst aber zerbrach ein
Gürtel-Knecht ein Trinkglas, worfür er ein Pfennig zahlte, und ein anderer ein Ess-
Schüsselein, derentwegen schryhe die Würthin: Mord! schlüge die Hände über einander
und spräche: Sie haben mir das Meine zerbrochen, welches die Bauren veran-
lassete, daß sie von der Scheuer heraus brülleten, und mit den Freyburgern einen
Tantz wagten, worbey etliche getödet, und viele verwundet wurden. Die Sach gerieht
doch endlich noch im selben Jahr durch einen Spruchbrief des Land-Vogtes Casparn
von Mörsperg, uff Frijtag nechst vor Allerheiligen Tag des Jahres 1495 zum gütlichen
Austrag ."23

Auffallig an diesem Bericht ist zunächst, daß darin von mehreren Getöteten die
Rede ist und daß eines Bernhart Schuhmachers Bruder der Anlaß gewesen sein soll,
letzteres eine Detailangabe, die Genauigkeit suggeriert. Da Maldoner ausdrücklich
als seine Quelle das Stadtarchiv Freiburg angibt, also gerade jene Archivalien, auf
denen auch die hier vorgelegte Untersuchung hauptsächlich fußt, so fragt man sich,
wie der vorderösterreichische Registrator und Archivar24 zu seiner Darstellung gekommen
ist. Tatsächlich dürfte aber bei Maldoner einiges durcheinander geraten
sein, und die Tatsache, daß er infolge eines Zerwürfnisses die Arbeit im Freiburger
Stadtarchiv abbrechen mußte, scheint der Quellentreue eher abträglich gewesen zu
sein. Der Bericht selbst ist schon so verwirrend, daß man den Eindruck gewinnt, sein
Verfasser habe den Hergang nachträglich aus Exzerpten mühsam rekonstruiert. Um
eine Verwechslung dürfte es sich auch bei dem genannten Bernhart Schuhmacher
handeln. Ein solcher findet sich nämlich nirgends in den Quellen. Jedoch ist der erschlagene
Freiburger von Beruf Schuhmacher gewesen, und es war die „Schuhmacher
Gesellschaft zu Fryburg", die den Bruder des Getöteten benachrichtigte und
über den Verlauf des unglücklichen Handgemenges ins Bild setzte. Der Vorname jenes
Bruders lautet Balthasar und hat sich offensichtlich unter der Feder Maldoners
zu Bernhart verwandelt. Es lohnt nicht, auch noch die weiteren Mängel dieses Berichts
auszubreiten, ergiebiger ist eine Rückkehr zu den Quellen, zumal diese recht
aufschlußreich und bisher unausgewertet sind.

Nachdem der Vergleich vor dem Landvogt die Verwandtschaft des Getöteten auf
den ordentlichen Rechtsweg verwiesen hatte, verfolgte Balthisar Guntzel von Ettel-
stetten die Sache vor dem kaiserlichen Hofgericht Rottweil weiter. Gestützt auf ein
Schreiben der Schuhmacherzunft zu Freiburg, wonach sein „Bruder von den von
Ebringen erschlagen sin", erhob er Klage gegenüber „Vogt, Richtern und ganzer Ge-
mainde gemainlich allen den Mannspersonen, so zu iren Jaren und Tagen kommen
sind, zu Ebringen im Brysgow" wegen Totschlags an seinem Bruder Klaus Guntzer
oder Guntzel.25 Zur Unterstützung seines rechtlichen Begehrens wies der Kläger außerdem
daraufhin, daß sich die Ebringer vor geraumer Zeit zu einem „Abtrag" erboten
hätten, was er als Eingeständnis geweitet wissen wollte. Die Ebringer jedoch erklärten
sich samt und sonders für „ganz unschuldig" und wiesen daraufhin, daß eine
große Zahl „frembder Gest dagewesen", als es von Seiten der Freiburger zum „Uff-
rur" kam. Ihr früher gemachtes Angebot sei aber lediglich als Vergleichsvorschlag
ohne Anerkennung einer Schuld gemeint gewesen. Das Urteil des Rottweiler Hofgerichts
erging am 28. April 1496 und veurteilte alle Beklagten, also alle erwachsenen

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