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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 154
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0156
Handelsgebiet

„Das Handelsgebiet war noch zu Anfang der 1850er Jahre nicht besonders groß. Die
Schweiz, Württemberg und Baden, sowie die Gegend rheinabwärts bis Mainz bildeten
den Hauptmarkt."54 Der Wert der in Todtnau 1853 erzeugten Bürstenwaren wird
mit 300 000 Gulden angegeben. Er stieg bis 1860 auf 800 000 Gulden. In diesem Jahr
waren etwa 1 000 Arbeiter beschäftigt, die drei Millionen Bürsten produzierten.55

Zusammenfassung

In der zweiten Entwicklungsphase verfeinerten die Bürstenmacher ihre Technologie,
zerlegten den Arbeitsprozeß in noch kleinere, spezialisiertere Teilarbeiten, entwickelte
sich — zu Anfang von der Regierung bewußt gefördert — der Hausierhandel
und bildeten sich in Ansätzen schon größere Produktionsstätten. Die Mechanisierung
blieb auf die Bürstenholzherstellung beschränkt und hatte auch hier noch ganz geringe
Bedeutung.

Die soziale Lage der Bürstenmacher war sicher nicht so gut wie von einigen Zeitgenossen
dargestellt, immerhin bot die Bürstenbinderei aber den Talbewohnern eine bescheidene
Einnahmequelle, die ihnen überdies ihre persönliche Unabhängigkeit bewahrte
— erkauft allerdings mit 14 und mehr Stunden täglicher Arbeitszeit.

Niedergang der Hausindustrie
Beginn der Industrialisierung bis zur Jahrhundertwende

Mit dem Jahr 1862 trat eine entscheidende Wende für die Bürstenmacher im oberen
Wiesental ein. Zwei Ereignisse dieses Jahres sollen nachfolgend wegen ihrer Bedeutung
für die weitere Entwicklung dieses Berufes beschrieben werden.

Die Gewerbefreiheit und das Gewerbegesetz vom 15. Oktober 1862

„Die Umgestaltung der badischen Gewerbeverfassung war, mit den Worten des Präsidenten
des Handelsministeriums Weizel, ,eine der wichtigsten und erfolgreichsten
Aufgaben*, die in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zur Lösung drängten."56 Die
entscheidende Frage war, ob man ein gebundenes oder freies Gewerbewesen -
Zunftverfassung oder Gewerbefreiheit — wollte. In einem Zeitraum von fast einem
halben Jahrhundert gelangten schließlich die badischen Abgeordneten nach vielen
Entwürfen und Debatten zu einem Gesetz über die Gewerbefreiheit.

Eigentlich berührte die Gewerbefreiheit die Todtnauer Bürstenmacher nicht direkt
— da sie ja nie in Zünften organisiert waren. Indirekt aber hatte die Gewerbefreiheit
folgenschwere Auswirkungen.

Artikel 1 — Gewerbefreiheit und Freizügigkeit — bestimmte: „Alle Staatsangehörigen
ohne Unterschiede des Geschlechts sind zum Betrieb von Gewerben im ganzen
Umfang des Großherzogtums berechtigt."57 Dies führte zu einer verschärften Konkurrenz
für die Todtnauer Bürstenbinder, denn

1. verloren die Schwarzwälder Hausierer nun ihr Privileg. Der bislang aufs strengste
verbotene Hausierhandel wurde im Artikel 6 allgemein zugelassen und nur für
solche Personen verboten, „in deren Verhalten und persönlichen Verhältnissen begründete
Besorgniß zu finden ist, daß sie diesen Gewerbebetrieb zur Gefährdung

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