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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 164
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gen hatten sie Pferde und Wagen angeschafft. Da die Unkosten jedoch bald zu groß
wurden, lösten sie sich wieder auf.104

Die einzelnen Hausierer wußten zwar, in welcher Gegend die anderen Hausierer
des Ortes bevorzugt verkauften und mieden diese Gebiete, formale Gebietsabsprachen
oder Regeln gab es hierfür aber nicht. (A. Schubneil)

Abwehr der Hausierer im 19. Jahrhundert

Wie zuvor schon erwähnt, war die Hausiererei vor Einführung der Gewerbefreiheit
in Baden aufs strengste verboten. Gründe dafür waren, daß sich die Krämer- und
Handwerkerzünfte durch die Hausierer bedrängt fühlten und deren Konkurrenz als
Eingriff in ihre „verbrieften Rechte" betrachteten. Daneben meinte man schlimme
Erfahrungen gemacht zu haben: „Denn nach dem dreißigjährigen Krieg galten
Schleichhandel, Kundschafterei für Diebesbanden, Diebeshehlerei, wenn nicht
Schlimmeres, Quacksalberei, systematischer Betrug, Verkauf unsittlicher Bilder und
verbotener Schriften für gleichbedeutend mit Hausierhandel." 105

Dieser überaus schlechte Ruf der Hausierer im allgemeinen war ganz sicher ein
Grund für Rombach und Ackermann, den Todtnauer Bürstenhändler als „fleißig,
brav und thätig" zu schildern und zu betonen, daß er außerhalb der Vaterstadt nie
verschwenderisch war und beim Bezahlen seiner Schulden „eine Gewissenhaftigkeit
(hat), wodurch er sich vor vielen andern Hausierern vorteilhaft abzeichnet." 106 Vielleicht
auch wegen des schlechten Rufes,, (nennt man) auf dem Schwarzwalde . . . die
Hausierer Händler." 107

Aber auch politische Gründe veranlaßten die Regierung in Karlsruhe gerade in der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Todtnauer und Todtnauberger Hausierer
schärfer zu kontrollieren. Der Schönauer Amtmann schrieb 1858 über die Todtnauberger
Hausierhändler: „Diejenigen aber, welche sich jahraus jahrein in der Schweiz
und in Frankreich auf dem Hausierhandel herumtreiben, bringen vielfach eine cor-
rupte Anschauungsweise vom Staat und Staatsleben mit und sind deshalb bei bewegten
Zeiten sehr zu überwachen."108

Nach einem Erlaß des Ministeriums des Innern vom 15. September 1854 hatten
„die Polizeibehörden (...) das politische und sociale Verhalten der Handwerksgesellen
und Arbeiter, welche aus der Schweiz zurückkehrten, mit Sorgfalt zu überwachen
." Und weiter: „Fremde Handwerksgesellen, Fabrik- und Handarbeiter, welche
aus der Schweiz oder einem andern Grenzlande wegen irgendeines Vergehens oder
Verbrechens, insbesondere wegen Theilnahme an politischen, socialistischen oder
communistischen Vereinen ausgewiesen worden waren, durften in das Großherzogtum
nicht zugelassen werden." 109 Zwar werden in diesem Erlaß die Hausierer nicht
ausdrücklich erwähnt, daß er aber auf sie angewendet wurde, ist mit Sicherheit anzunehmen
.

Die Angst der badischen Landesregierung nach der Revolution 1848, als der Großherzog
flüchten mußte und nur mit preußischer Militärhilfe nach Karlsruhe zurückkehren
konnte, vor „Arbeitern und Handwerksgesellen", die aus der Schweiz und
Frankreich revolutionäres Gedankengut mitbrachten, saß tief.

Todtnau, Todtnauberg und Zell hatten vor der 1848er Revolution als einzige Orte
im Amtsbezirk Schönau „Volksvereine", was zweifellos auf die demokratischen und

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