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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 175
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0177
Die von den Alemannen gegründeten Siedlungen sind die ältesten unserer germanischen
Vorfahren; sie endigen zunächst meist auf -ingen und -heim; seit 7./8. Jahrhundert
treten solche mit Endungen auf -hausen, -hofen und -Stetten hinzu.

Die Landnahme der Alemannen in unserer Gegend ist als ein Prozeß zu verstehen,
der sich in mehreren Schüben zwischen 260 und 496 vollzog. Vor allem im 5. Jahrhundert
erfolgte eine auffallende Bevölkerungszunahme, als im Zuge der Völkerwanderung
die Alemannen von den Franken südwärts getrieben wurden. Ein weiterer
alemannischer Bevölkerungszuwachs war dann bis ins 8. Jahrhundert hinein zu verzeichnen
.11

Aus dieser Zeit künden große Ortsfriedhöfe mit Reihengräbern, die zu den wichtigsten
Zeugnissen des Lebens damaliger Zeit gehören. Sie liefern übrigens auch Anhaltspunkte
für das Zusammenleben der Alemannen mit den Resten der romanisier-
ten, voralemannischen Bevölkerung.12 Wichtige Siedlungsgrabungen dieser Periode
waren ergiebig in Hochstetten, Merdingen, Mengen, Oberrimsingen.13

IV.

Seit Ende des 5. Jahrhunderts wurde das alemannische Gebiet in das Frankenreich
eingegliedert; auch der Breisgau wurde fränkischer Oberhoheit unterstellt (wenn
auch die alemannische Herzogswürde erst gegen Mitte des 8. Jahrhunderts erlosch).
Merowingische Könige waren die Oberherren. Zwei Vorgänge wurden in dieser Zeit
des Frühmittelalters hierzulande besonders wichtig: die Übernahme der fränkisch-
merowingischen Reichskultur und die Christianisierung.14 Für die neue politische
Ordnung war besonders bedeutungsvoll die Einführung der Grafschaftsverfassung um
750, d. h. die Bildung von Grafschaften, in denen beamtete Grafen eingesetzt wurden:
das sind königliche oder herzogliche Amtsträger, denen innerhalb ihres Amtsbereichs
die Rechtswahrung und Friedenssicherung oblag. So entstanden mancherorts fränkische
Königshöfe mit mannigfaltigen Verwaltungsfunktionen bis hin zu wirtschaftlichen
und fiskalischen Aufgaben (wir würden heute sagen: Verwaltung und Mehrung
von staatlichem Vermögen und Steuerbeschaffung). Die an ihrer Spitze stehenden
königlichen Beamten sollten in besonderer Weise der Sicherung des Herrschaftsan-
spruchs dienen. Auch in Umkirch gab es einen solchen Königshof („curtis"), wie wir
noch sehen werden.

Wahrscheinlich saßen auf diesen Königshöfen teilweise auch einheimische Adelsfamilien
, die in ein besonderes Treueverhältnis zum König getreten waren. Daneben
gab es Adelshöfe im Sinne von Ortsherrschaften mit begenzter politischer Kompetenz
. Solche waren abhängig vom Landesherrn.15

Neben der genannten Einführung der neuen Grafschaftsverfassung bildete die neue
Kirchen- und Klosterverfassung einen wichtigen Faktor für die damalige Zeit (seit
dem 8. Jahrhundert), insbesondere auch die starke Verknüpfung von kirchlicher und
weltlicher Herrschaft. Diese Verbindung von kirchlichen und weltlichen Interessen
gewann nicht nur für die Reichspolitik hohe Bedeutung, sondern auch für die
Herrschafts- und Besitzverhältnisse in den Dörfern. Das zeigt sich z. B. im Verhältnis
von weltlichen Herren zur Kirche und an kirchlichen Einflüssen und Besitzverhältnissen
. Schenkungen von Gütern und Güterteilen von Königen, Herzögen, Grafen,

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