Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 204
(PDF, 38 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0206
Schuhe waren schon im Oktober 1939 Mangelware, dann wieder Ende Februar
1940: Die zulässige Zahl der Bezugscheine sei bereits „erheblich überschritten" bzw.
das Kontingent „verbraucht"; es wird daher gebeten, „zuerst die noch vorhandenen
alten Schuhe aufzutragen." Am 15. September 1940 wird bekanntgegeben, nach einer
Anordnung der „Reichsstelle für Lederwirtschaft" 19 hätten sämtliche Betriebsinhaber
einer Schuhmacherei und anderer Werkstätten, die Schuhe ausbessern, eine
„Kundenliste für Schuhausbesserungen nach vorgeschriebenen Muster" anzulegen.

Bei Gummi und Erdölprodukten machte sich die Abschnürung von den Erzeugerländern
besonders störend bemerkbar. Zwar hatte das Regime die Produktion von
synthetischen Treibstoffen und künstlichem Gummi (Buna) angekurbelt20, doch war
der Bedarf größer als die Produktion. Fahrzeughalter, die nichtaufgezogene Gummireifen
besaßen oder deren Fahrzeug stillgelegt war, hatten die Reifen „unverzüglich"
an die vorgeschriebene Sammelstelle abzuliefern bzw. schriftlich zu melden (Gb.
18. Oktober 1939). Anträge für Fahrradbereifung waren auf dem Rathaus (Kartenausgabestelle
) zu stellen; die Bezugscheine wurden vom 1. Juni 1940 an nur noch durch
das „Wirtschaftsamt beim Herrn Landrat" ausgestellt und ggf. über den Bürgermeister
den Empfangsberechtigten zugestellt; „nur ganz dringende Anträge" könnten berücksichtigt
werden (Gb. 31. Mai 1940; am 25. Januar 1941 heißt es ergänzend, Bezugscheine
würden nur bei Ablieferung alter Reifen oder Schläuche ausgegeben).
Empört reagiert man auf den Mißbrauch der kostbaren Güter (Gb. 13. Oktober 1940):
„Trotz des Mangels an Fahrradbereifung treiben sich tagtäglich junge Burschen auf
Fahrrädern in den Dorfstraßen und auf öffentlichen Plätzen herum und veranstalten
Renn- und Geschicklichkeitsfahrten"; dabei gehe es manchmal „sehr gefahrlich und
verkehrshindernd" zu; dagegen sei es Werktätigen kaum möglich, Ersatz für ihre Räder
zur Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstelle zu erhalten. „Um diesen Unfug während
des Krieges jetzt endgültig abzustellen", hat der Bürgermeister die Polizei angewiesen
, die Fahrräder ohne weitere Verwarnung sicherzustellen. Der Aufruf scheint
nicht gefruchtet zu haben, denn ein halbes Jahr später rügt das Wirtschaftsamt Emmendingen
, daß in Teningen „noch viele jugendliche Radfahrer anzutreffen seien,
welche sogar die Einkäufe in den Kaufläden mit dem Fahrrad besorgen." Beschwörend
mahnt der Bürgermeister, Gummi stehe der Wehrmacht zur Verfügung, und
dann nur noch den Berufstätigen (Gb. 1. April 1940).

Für Kauf und Verkauf der noch im Zweiten Weltkrieg rüstungswichtigen Pferde waren
eine „Pferdekarte" und, seit Mitte Mai 1940, eine „Dringlichkeitsbescheinigung"
erforderlich; „Auskunft erteilt der Ortsbauernführer" (Gb. 16. März 1940). Wer diese
Anordnung mißachte, habe mit „erheblicher Bestrafung" zu rechnen.

Die in der Gemeinde vorhandenen, für Kriegsverwendung bei Wehrmacht und Polizei
geeigneten Privathunde21 waren listenmäßig zu erfassen22 und auf dem Rathaus
zu melden.

Die „Reichsstelle für Rauchwaren" ordnet am 3. September 1939 an, alle Kaninchenfelle
, auch die nichtorganisierter Züchter, „innerhalb einer bestimmten Frist"
abzuliefern. Pfingsten 1941 veranstaltete der Kaninchen-Zuchtverein Teningen im
Garten des Gasthauses zum „Adler" seine traditionelle Ausstellung — Gelegenheit
für Vereinsführer Trautmann zu grundsätzlichen Überlegungen (Gb. 31. Mai 1941):
„Die Beschränkungen, die sich Deutschland zur Erreichung seiner endgültigen Freiheit
auferlegen mußte, haben das Kaninchen in den Vordergrund gerückt. [. . . ] Tau-

204


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0206