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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 210
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0212
druckt einen langen Beitrag „Polnische Kriegsgefangene" ab.29 Jetzt gilt es zu berücksichtigen
, daß Polen „artfremden Blutes sind und das Verhalten entsprechend
einzurichten ist." Nach Meinung des ungenannten Autors zeichnen Polen sich durch
„kriecherisches Verhalten" aus: Im Anschluß an eine Hitlerrede hätten sie die Arme
hochgerissen und in den Ruf auf den Führer eingestimmt; ihre deutschen Wachmannschaften
hätten sie mit „Heil Hitler!" begrüßt. „Es mußte erst ein ausdrückliches
Verbot der Anwendung des Deutschen Grußes durch sie erlassen werden, um diesem
beleidigenden Unfug ein Ende zu machen." Auf Anfrage hätten sich in einem Lager
von 13.500 Gefangenen 4000 als Volksdeutsche ausgegeben, von denen „allenfalls
260" aufgrund einer Prüfung hätten anerkannt und in die Heimat entlassen werden
können. Viele behaupteten, im Ersten Weltkrieg auf deutscher Seite gekämpft und
Auszeichnungen erhalten zu haben; bevorzuge man sie deshalb, so mißbrauchten sie
ihre privilegierte Stellung zur Verbreitung von Haß- und Racheschriften der Art:
„'Wir werden uns alle noch in Berlin treffen, wo wir abrechnen werden.'" Die Meinung
, daß es „noch anders" kommen werde und daß man dann an den Deutschen Rache
werde nehmen können, sei unter den polnischen Kriegsgefangenen weit verbreitet
. „Krampfhaft halten sie an der Hoffnung fest, daß ihnen Frankreich und England
doch noch helfen und ihnen ein neues, natürlich größeres Polen aufrichten werden."

Der Autor erinnert an die „viehische Abschlachtung wehrloser Völksdeutscher";
er redet „gutmütigen" Deutschen ins Gewissen, nur ja nicht die Post von Polen unter
eigenem Namen weiterzuleiten. Er wertet es als „Beweis nationaler Würdelosigkeit",
wenn Deutsche mit Gefangenen Karten spielen, sich mit ihnen photographieren lassen
, ihnen zusätzliche Verpflegung zustecken oder, was auch vorgekommen sei, von
Gefangnen Geschenke annehmen. Mehr als alles empört den Verfasser aber zweierlei
: Deutsche Mädchen hätten „wegen intimer Beziehungen zu den Gefangenen zu
Zuchthausstrafen" verurteilt werden müssen. Ein katholischer Geistlicher habe es gar
fertiggebracht, „in einer Predigt vor polnischen Kriegsgefangenen über das 'Unglück'
dieser 'Glaubensgenossen' zu 'weinen'"! Im Schlußsatz schärft der Autor seinen
Landsleuten ein, sie müßten wissen, wen sie mit den Polen vor sich hätten: Dieser
Menschenschlag nehme das Gebetbuch mit, „wenn er sich anschickt, einen Mord zu
begehen."

Aus dem Beitrag spricht mehr als nur weitverbreiteter deutscher Überlegenheitsdünkel
. Zum nationalsozialistischen Programm gehörte die Versklavung der slawischen
Völker. Hier wurde propagandistisch der Boden für millionenfaches Unrecht
an Polen, Russen, Ukrainern, Serben und anderen Slawen bereitet. Andererseits
macht der Beitrag deutlich, daß zumindest 1940 die NS-Propaganda das deutsche
Volk noch nicht für ausreichend vorbereitet hielt zur Verwirklichung der Gewalt„mis-
sion" im Osten. Es ist sicher nicht von ungefähr, bedeutet vielmehr eine Antwort auf
vielfaches, den Machthabern unerwünschtes menschliches Verhalten, wenn das Gemeindeblatt
die Einwohner „besonders" auf eine im Wortlaut wiedergegebene Verordnung
Himmlers, Reichsminister des Innern, hinweist (15. März 1941): Wer unbefugt
mit einem Gefangenen verkehre, sich durch Worte, Zeichen oder auf andere
Weise mit ihm verständige, ihm etwas übermittele oder sich von ihm etwas übermitteln
lasse, werde „mit Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft
".

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