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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 212
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0214
und Luftschutz

Fliegeralarm wurde vom Bahnhof Köndringen dem Bürgermeisteramt gemeldet,
nachts dem Spediteur Froß; notfalls durfte jedermann die Sirene, deren Schalter sich
im Rathausflur und im Spritzenhaus befanden, in Betrieb setzen.

Wer unterwegs von Fliegeralarm überrascht wurde, sollte sofort einen öffentlichen
Luftschutzkeller aufsuchen. Als „ausgebaut" galten das Arrestlokal im Rathaus, die
Keller in der Schule, im „Adler" und in vier weiteren Häusern, u. a. dem des Bürgermeisters
. Als Verbandsplatz war der Bürgersaal im Rathaus vorgesehen. Nach Beginn
der Westoffensive heißt es (31. 5. und 15. Juni 1940), der Angriff auf Freiburg — am
10. Mai irrtümlich von deutschen Einheiten geflogen32; das Gemeindeblatt enthält
sich jeder Polemik — habe bewiesen, daß es wegen der Nähe der Grenze nicht möglich
sei, die Bevölkerung rechtzeitig zu alarmieren; auch ohne Sirenenwarnung sei
bei einem Fliegerangriff sofort der Luftschutzkeller aufzusuchen. Selbst wenn feindliche
Flugzeuge nur zur Aufklärung die deutschen Stellungen überflogen, gefährdeten
Flaksplitter die Bevölkerung. Daher wurden Versammlungen unter freiem Himmel
„bis auf weiteres" verboten (Gb. 15. und 31. Mai 1940; aufgehoben am 30. Juni 1940):
Größere Sportveranstaltungen, Umzüge, Aufmärsche, Prozessionen und Bittgänge;
an Beerdigungen durften nur die nächsten Angehörigen oder kleine Abordnungen der
Organisationen teilnehmen; Eltern sollten Kinder nicht in großen Gruppen spielen
lassen; „jede Zusammenrottung von Personen wolle vermieden werden". Versammlungen
in geschlossenen Räumen waren nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis
des Bürgermeisters gestattet. Der evangelische Gottesdienst fand „bis auf weiteres
" im Kasino des Tscheulinwerkes statt, da es bei der Kirche nicht genügend
Luftschutzkeller gab. Auf beiden Seiten des Strandbades waren Deckungsgräben ausgehoben
, die Badende beim Erscheinen feindlicher Flieger „sofort" aufzusuchen
hatten.

Nicht nur in Grenznähe erwies sich die deutsche Flugabwehr als unzureichend. Am
31. Oktober 1940 räumt das Gemeindeblatt offen ein, englische Bomben hätten die
„behelfsmäßigen Splitterschutzvorrichtungen" der Luftschutzkeller durchschlagen
;33 überall müsse eine Nachprüfung stattfinden; besonders gefährdet seien Kellertüren
und Fenster sowie Notausgänge. Ein halbes Jahr vorher (Gb. 30. April und
31. Mai 1940) war den Teningern „dringend" geraten worden, sich „Völksgasmasken"
anzuschaffen, die — wie ergänzt werden darf: anders als Schuhe etwa — sofort beschafft
werden könnten; Bestellungen nehme die NSV entgegen. Aus ihren Beständen
bot die Gemeinde Kindergasmasken an, das Stück zu 5 Mark.34

Wehrtüchtige Jugend

Unter dieser Uberschrift berichtet das Gemeindeblatt (10. Oktober 1939) von einem
Lehrgang, den jüngst die SA durchgeführt habe und an dem auch 17 junge Teninger
teilgenommen hätten; fünfzehn namentlich Belobigte hätten mit der Prüfung, die Leibesübungen
, Wehrsport, Geländesport und -künde umfaßte, das Wehrsportabzeichen
erworben und damit den Beweis erbracht für „die angestrebte, vormilitärische Ausbildung
des wehrfreudigen Wehrsportabzeichen-Trägers." Seit Beginn ihrer Herrschaft
hatten die Nationalsozialisten aufgerüstet, wie Hitler es in seiner programmati-

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