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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 6
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1989/0008
derum knappes Verzeichnis der dem Kloster zustehenden Einkünfte in der dortigen
im Entstehen begriffenen Stadt.7 In Italien hat man offenbar seit der Mitte des
12. Jahrhunderts mit der Aufzeichnung von Einkünften und Rechten in Städten begonnen
.8 Teilweise erhalten sind die Urbare der Grafen von Savoyen aus der Mitte
und dem Ende des 13. Jahrhunderts, in denen im südwestschweizerischen Raum die
Städte Romont und Aubonne aufgenommen worden sind.9 Sie sind deshalb besonders
interessant, weil sie auch über die tatsächlich erzielten Einkünfte dieses Fürstenhauses
Auskunft geben. Außerdem war es Hektor Ammann und Hans Strahm aufgrund
dieser Unterlagen möglich, ein einigermaßen zutreffendes Bild von der
damaligen Situation und Struktur der beiden genannten Städte zu zeichnen.10 Wenig
später setzen in Frankreich ähnliche Quellen mit den Pariser Taillelisten von 1296/97
und 1313 ein.11 Noch früher beginnen die städtischen Rechnungen im damals staatsrechtlich
zu Frankreich gehörenden flandrischen Raum in Ypern (ab 1267), Gent (ab
1280) und Brügge (ab 1280).'2 England bietet eine singuläre Quelle in Gestalt des
Domesday-book, in dem nach 1066 das gesamte Land mitsamt den werdenden Städten
erfaßt wurde.13

Für den damaligen deutschen Bereich wurden bereits die Verzeichnisse von Horhausen
/Ober-Marsberg und Allerheiligen — Schaffhausen genannt.14 Seit dem 13.
Jahrhundert kommen auch hier neue Formen des Geschäftsschriftgutes auf.15 Aus
Schaffhausen sind noch jüngere und nun erheblich ausführlichere Steuerlisten von
1253 und 1299 überliefert.16 Diese stellen nach Hektor Ammann „eine einzigartige
Quelle" [dar], „die weit und breit ihresgleichen nicht findet". Aus ihnen ergibt sich,
daß die Stadt von ursprünglich 112 Hofstätten zu Beginn des 12. Jahrhunderts auf etwa
345 bzw. 370 Häuser gewachsen war.17 Erkennbar wird bis zu einem gewissen
Grade auch die Art und Weise der Erfassung der Steuerpflichtigen. Diese beruhte
ganz offenbar auf einer Begehung der gesamten Stadt durch eine dafür eingesetzte
„Kommission", welche die einzelnen Häuser in der dadurch vorgegebenen Reihenfolge
zu erfassen hatte. Allerdings erfolgte die Angabe topographischer Fixpunkte nur
unvollständig und oft in einer Form, die der Deutung erhebliche Schwierigkeiten bereitet
.18 Nicht viel anders ist die Lage für Luzern, wo Mitte des 14. Jahrhunderts
eine Liste der Waffenträger und ihrer Ausrüstung und 1352 die der Steuerzahler erhalten
sind.19 Auch hier sind die Angaben oft zu knapp, als daß man damit eine in
jeder Hinsicht eindeutige Festlegung der topographischen Zustände erzielen könnte.
Auf ähnliche Probleme werden wir im Teil II dieses Aufsatzes bezüglich Breisachs
einzugehen haben.20

Es kann an dieser Stelle nicht der Versuch unternommen werden, eine einigermaßen
vollständige Zusammenstellung aller städtischen Steuerverzeichnisse und Rechnungen
des 13. und 14. Jahrhunderts aus dem damaligen Deutschland zu bieten, zumal
es noch sehr an Vorarbeiten und Editionen fehlt. Gesagt sei nur, daß die Zahl
der Güterverzeichnisse der geistlichen Institutionen seit dem 13. Jahrhundert stark
zunimmt.21 Doch schließen sich in diesem Zeitraum auch die weltlichen Herrschaften
in immer zahlreicheren Fällen an. Bekannt ist das sogenannte Reichssteuerverzeichnis
von 1241, das aber nur eine sehr knappe Verzeichnung der Einkünfte der
deutschen Könige vorwiegend aus den Städten des süd- und westdeutschen Bereichs
enthält.22

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