Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
108.1989
Seite: 182
(PDF, 38 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1989/0184
ner, daß keine eigentliche Vermögensaufstellung vorliegt. Aus der Aufstellung von
1772 ist aber z. B. zu entnehmen, daß das Kloster Kapitalien „in ofentlichen Fundis
200 fl" und „bey mehreren Particularen 1200 fl" angelegt hatte.64 Vorhandene Mittel
sind also gegen Zins an Privatleute und zu einem geringen Teil an die öffentliche
Hand ausgeliehen worden. Das Kloster hatte gegenüber den Privatschuldnern die
Funktion einer Bank übernommen.

In dem gleichen Bericht ist eine weitere interessante Notiz enthalten: „Zum unentbehrlichen
Unterhalt einer Capitular-Frau, um solche in perfecta communitate mit allen
Nothwendigkeiten zu versehen, ohne das die Eltern noch Befreunde etwas bey zutragen
haben, dürften wenigstens erfordert werden 200 fl44. Diese Bemerkung ist nicht
erläutert. Man wird aber davon ausgehen können, daß der Ansatz von 200 fl die Aufwendungen
für Kost und Kleidung — ein Lohn fällt nicht an — berücksichtigt. Wenn
für den Klosteramtmann für Kost und Trank — ohne Kleidung und Lohn — 400 fl
angesetzt sind und für die Beschließerin 114 fl einschließlich Lohn, so kann man erkennen
, daß der angenommene Unterhalt von 200 fl für eine Konventualin relativ bescheiden
beziffert war.

Die Äbtissin war in Günterstal innerhalb der oben beschriebenen Grenzen Grund-
und Gerichtsherr. Die hohe Gerichtsbarkeit war Sache des Kastenvogts. Dieses Amt
übte der bereits genannte Baron von Baden aus. Der Ortsvogt war Vorsitzender des
Dorfgerichts, dem vier Richter angehörten. Seine Zuständigkeit umfaßte Zivilsachen
und die Aburteilung kleinerer Straftaten. Das Verhältnis zwischen Vogt und Herrschaft
gibt ein Kaufbrief von 1770 wieder65: „Im Namen und anstatt der Hochwür-
dig-Hoch-Wohlgebohrnen Frauen, . . . Abtißin des adelichen Gotteshauß Güntersthal
, auch Frauen zu Güntersthal, meiner gnädigen Frauen und Obrigkeit säße ich
Johann Stoltz, der Zeit Vogt zu Güntersthal, öffentlich zu Gericht und thue kundt
. . ., daß vor mir und nachbemelte Richtere . . . erschienen ist . .." Der Vogt ist von
der Herrschaft eingesetzt und handelt mit den Richtern zusammen in deren Namen.
Der gleiche Vogt Johann Stoltz und die Untertanen von Günterstal hatten der Äbtissin
nach ihrer Einführung durch den Landeskommissar durch Handschlag Gehorsam geleistet
. Der Vogt Johannes Flamm hat aber 1784 mit vier Beisitzern den „Frohn-Ablö-
sungs-Contract" zwischen Kloster und Gemeinde für letztere unterzeichnet.66 (Zwei
der Angehörigen „des Gerichts" waren des Schreibens unkundig und unterzeichneten
mit einem Kreuz als Handzeichen.) In diesem Falle repräsentierten Vogt und Richter
die Gemeinde, die sich in Günterstal im Laufe der Jahrhunderte gebildet hatte und
bestimmte, wenn auch bescheidene Rechte besaß.

Der Klosteramtmann — in jenen Jahren war es Valentin Geyß — war für die Verwaltung
des Klosters verantwortlich. Im normalen Schriftverkehr unterzeichnete er
für das Kloster. Die Berichte an die Amtsstellen tragen aber zuerst die Unterschrift
der Äbtissin und in bestimmten Fällen auch die der Großkellerin.

Die Rechtsstellung des Klosters Günterstal in Neuhäuser und Fischbach sowie in
Umkirch (Mundenhofen) ist in den jeweiligen Ortschroniken ausführlich dargestellt,
so daß hierauf verwiesen werden kann.67

Obige Darlegungen zeigen, daß das Kloster Günterstal in seiner kleinen Gemarkung
einen festen Organismus bildete. Nicht zu übersehen sind aber auch die vielfältigen
jahrhundertealten Ausstrahlungen des Klosters in die nahegelegenen Breisgau-

182


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1989/0184