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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0056
das leibliche Wohl des zeitweilig auf dem Hof lebenden Schäfers des Klosters sorgen.
Cristman erließ den Mönchen eine Schuld von 50 Gulden und setzte sie zu Universalerben
seiner Hinterlassenschaft ein. Sobald er infolge von Krankheit oder hohem Alter
nicht mehr den Hof bewirtschaften konnte, brauchte das Kloster den jährlichen
Lohn nicht mehr zu entrichten und konnte dem Pfründner im Kloster oder anderswo
zu einem geruhsamen Lebensabend verhelfen. Während Cristman Hün die ehemalige
Grangie für das Kloster als Pfründner versorgte und bewirtschaftete, wurden seinem
Nachfolger Pantlin Wald der halbe Hof einschließlich dazugehörender landwirtschaftlicher
Güter als Erblehen gegeben.82 Dieser Lehensträger zahlte dem Kloster jährlich
50 Mutt Getreide, je zur Hälfte Weizen und Roggen, sowie fünf Malter Hafer.
Was er darüber hinaus erwirtschaftete, floß in seine eigene Tasche. Er verpflichtete
sich zur Instandhaltung der Hofgebäude; auch Kriegszerstörungen mußte er ausbessern
bzw. Gebäude neu errichten. In diesem Fall kam Tennenbach allerdings für die
Hälfte der Kosten auf. Ein Teil der Stallgebäude mußte bei Bedarf für die klostereigene
Schafherde freigehalten werden. Derartige Verträge, wie sie für den Harderner
Hof belegt sind, sind auch für den älteren Freiburger Hof und andere, für die Mönche
nicht mehr so interessante Höfe möglich.

Häuserbesitz, Renteneinkünfte sowie agrarische Nutzflächen

Schon das päpstliche Privileg von 1178 nennt 17 Jahre nach der Klostergründung Besitz
in Freiburg ohne Anhaltspunkte über Qualität und Quantität.83 Häuserbesitz der
Mönche wird erst Jahrzehnte nach der Stadthofschenkung sichtbar.84 1275 überließ
die Kommune dem Kloster einen Allmendteil als Ersatz für Einkünfte von Gebäuden,
die wegen des neuen Stadtgrabens abgerissen werden mußten.85 1283 fielen dem
Kloster von Johannes von Stühlingen Renteneinnahmen von einer Schmiede und über
zwölf, vor allem in der Altstadt — innerhalb der Zähringerstadt — liegenden Häusern
zu.86 Zwei Häuser in der Wiehre ergänzten die Besitzübertragung, die den Mönchen
jährliche Einnahmen von circa 40 Pfund Pfennig garantierten. Weitere Beispiele belegen
Tennenbacher Zugewinne an Häuser- und Rentenbesitz während der folgenden
Jahrzehnte bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts: 1298 erhielten die Mönche ein
Haus,87 1311 eine jährliche Rente von vier Pfund Pfennig von fünf Häusern in der
Altstadt,88 1324 wieder Renteneinnahmen von vier Altstadthäusern.89 Weitere Zeugnisse
dokumentieren Zugewinne in den Jahren 1325, 1328, 1332, 1345 sowie 1346.90
Faßt man den Häuser- und Rentenbesitz Tennenbachs innerhalb der Stadt Freiburg
mit Hilfe des vorhandenen Urkundenmaterials zusammen, so verfügten die Mönche
zur Mitte des 14. Jahrhunderts über Besitz- und Renteneinnahmen von circa 27 Häusern
,91 von denen ungefähr 20 in der Altstadt lagen. An Geldeinnahmen konnte Tennenbach
damals jährlich mindestens 59 Pfund Pfennig allein an Zins- und Renteneinnahmen
kalkulieren.92

Ein verwirrendes Bild bietet das sonst so zuverlässige Güterbuch,93 dessen Eintragungen
im wesentlichen in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts erfolgten. Folgt
man den Aufzeichnungen Zenlins, so lagen vier als Erblehen ausgegebene Häuser des
Klosters sowie drei Schleifmühlen in der Nähe des Stadthofes. Diese Immobilien
wurden durch vier weitere Häuser, eine Haushälfte, eine Scheune, eine Kelter und

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