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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0067
Mühle, Öltrotte sowie eine Kapelle. 1373 kauften die Zisterzienser einen zweiten Hof
in der Schneckenvorstadt, der jetzt innerhalb der schützenden Stadtbefestigung lag.
Der ältere Stadthof, der auch nach kriegerischen Zerstörungen offensichtlich wieder
instandgesetzt worden war, bzw. die dazugehörenden Agrarflächen wurden verpachtet
, aber nicht verkauft, um die Möglichkeit der Eigenbauwirtschaft offen zu halten.

Bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts dürfte ein Konverse den älteren Stadthof verwaltet
und auch die Geschäfte des Klosters in der Stadt weitgehend geregelt haben. Spätestens
mit dem Erwerb des Hofes in der Schneckenvorstadt wurde die Verantwortung
für den Freiburger Besitz dem Großkeller übertragen, der ältere Hof mit den landwirtschaftlichen
Gütern verpachtet bzw. als Lehen ausgegeben. Vermutlich residierte
der Großkeller im Stadthof und lenkte von hier die wirtschaftlichen Geschicke des
Klosters. Die restriktive Politik Freiburgs gegenüber geistlichen Immobilien zwang
auch die Tennenbacher Mönche spätestens ab 1482/87 zur Anerkennung eines weltlichen
Schaffners, was sie in anderen Städten verhindern konnten.158

Tennenbach verfugte in Freiburg über umfangreichen Häuser- und Rentenbesitz,
der sich vor allem im Bereich der Altstadt sowie beim älteren Stadthof gruppierte.
Dies weist auf eine gezielte Arrondierungspolitik der Mönche hin. Dazu kamen mit
Mühlen, Schleifen und Oltrotte gewerbliche Einrichtungen, deren Verpachtung pekuniären
Gewinn versprach. Nach 1350 ist ein deutlicher Rückgang des Engagements
Tennenbachs in der Häuser- und Rentenpolitik festzustellen. Obwohl zu Ende des
Mittelalters über 50 % der Zinseinnahmen des Freiburger Besitzes aus Renteneinkünften
resultierte, ist monastisches Interesse an landwirtschaftlichem Gelände noch
im 15. Jahrhundert nachzuweisen, zu einem Zeitpunkt also, als man hinsichtlich des
Häuser- und Rentenbesitzes nur noch auf Sicherung der Immobilien achtete. Die
große Bedeutung der Agrarflächen um Freiburg, die im Spätmittelalter wohl weitgehend
verpachtet waren, kommt auch durch die stetige Sicherung der Wasserrechte
zum Ausdruck.

Tennenbach gelang in den meisten Städten die Aufnahme ins Bürgerrecht; Spätestens
1291 besaß das Kloster in Freiburg Bürgerrecht, in Endingen „ab antiquo", also
schon bald nach der Stadtwerdung 1285/86, 1310 in Villingen159 und 1347 in Ken-
zingen.

Die Tennenbacher Stadthöfe hatten mehrere Funktionen zu erfüllen:160 Der ältere,
vor den Toren der Stadt gelegene Hofkomplex war zunächst in erster Linie Grangie
mit umfangreichen landwirtschaftlichen Besitzungen. Das um Freiburg geerntete Getreide
konnte hier in einer Klostermühle gemahlen, nach Tennenbach transportiert
oder über den Freiburger Markt verkauft werden. Der Stadthof diente also — ebenso
wie vermutlich ein Haus am Markt mit Weinkeller — als Stapelplatz. Durch den Erwerb
benötigter Waren und den Verkauf eigener Produkte nahmen die Mönche aktiv
am städtischen Freiburger Marktverkehr teil. Vermutlich schenkte man von einem
Stadthaus oder einem der Stadthöfe Wein aus.161 Natürlich dienten beide Höfe auch
als Herbergen für reisendes Klosterpersonal sowie weltliche und geistliche Große.
Spätestens mit dem Erwerb des jüngeren, innerhalb der Stadtbefestigung gelegenen
Hofes wurde der Eigenbau aufgegeben. Der Freiburger Hof hatte seine Aufgabe als
Grangie verloren. Der jüngere Hof war nun weitgehend Verwaltungsmittelpunkt für
die verpachteten umliegenden Besitzungen des Klosters. Er diente als Sammel- und

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