Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0097
Der Deutschordenspriester Johann Leonhard Weltin

1705 1778

Von
Anton Wild

Als der Freiburger Exeget und Kirchenhistoriker Joseph König 1883 die Statuten des
Deutschen Ordens von 1606 veröffentlichte,1 entnahm er sie den Aufzeichnungen
des Deutschordenspriesters Johann Leonhard Weltin. Dieser hatte als Pfarrer von
Oberhausen, heute zur Gemeinde Rheinhausen, Kreis Emmendingen gehörig, ein
„Pfarrei- und Anniversarbuch" angelegt, das, so König, „ein Musterbuch genannt
werden muß, wie es allen Pfarreien zu wünschen wäre", und darin unter anderem
auch die Statuten eingetragen. König bescheinigt ihm „größte Sorgfalt" bei deren Abschrift
und nennt ihn einen „der tüchtigsten dieser (in Oberhausen tätigen) geistlichen
Ritterbrüder in geistlicher und weltlicher Hinsicht."2

Das diesjährige Jubiläum des Deutschen Ordens (1190—1990) ist Anlaß, Johann
Leonhard Weltin hier einem größeren Leserkreis vorzustellen.

Sein Bild gewinnen wir in der Hauptsache aus dem Diarium, das er während seines
Dienstes in Oberhausen lückenlos geführt und ebenfalls in das Pfarrbuch aufgenommen
hat. Es umfaßt 89 eng beschriebene Seiten im Papierformat Folio (gebunden
20,5 x 32,7 cm) und enthält, nach Weltin, alle „remarquablen Sachen, welche sich
teils vor, teils zur Zeit meiner allhiesigen Pfarrverwesung zugetragen haben, deren
Wissenschaft dem Leser, wo nicht nützlich oder nötig, doch auch nicht beschwerlich
oder verdrießlich fallen wird."3 Wo anderes Archivmaterial zur Erhellung seiner
Persönlichkeit beitragen konnte, wurde es benutzt.

Oberhausen eine Deutschordenspfarrei

Von 1357 bis zur Rheinbunds-Akte vom 12. Juli 1806, durch die das Ordensvermögen
der Kommenden Beuggen und Freiburg dem Badischen Staat übereignet wurde, war
die Pfarrei Oberhausen, in den ersten Jahrhunderten Pfarrei Hausen genannt, ohne
Unterbrechung im Besitz der Kommende Freiburg. Für 360 Mark „Freiburger Brandes
und Geweges" hatte der Komtur Ulrich von Tettingen den „Widemhof, gelegen
zu Husen bei Endingen, mit dem Kirchensatz, der darin hört, mit großem Zehnten,

»*

mit kleinem Zehnten, mit Ackern, mit Wiesen, mit Holz, mit Vieh, mit Wasser und
Weide . . ." von Johannes von Usenberg gekauft.4

Bereits der Text der Verkaufsurkunde macht den Zweck des Erwerbs deutlich:
Pfarrsatz und Pfarrhof sind vor allem eine wirtschaftliche Größe, von deren Besitz
man den entsprechenden Nutzen erwartet. Der Beitrag von Hausen ist sogar recht beachtlich
. Von den 2Ö73 Muth Getreide, die die Kommende Freiburg 1393 aus ihren

95


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0097