Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
110.1991
Seite: 19
(PDF, 38 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1991/0021
Arnulf in Tiengen an St. Gallen geschenkt.122 In den später sulzburgischen Orten
der Wildbannordgrenze war im 8. Jahrhundert durchweg Kloster Lorsch begütert.123
In Mundenhof liegt St. Galler Besitz, ebenso in Haslach, das eine St. Galluskirche
hat.124 Die Klöster, die im 10. Jahrhundert ausgestattet worden waren, können ihren
Besitz wahren. In Betzenhausen ist Einsiedler Besitz noch im 13. Jahrhundert faßbar
.125 Dagegen sieht es so aus, als ob Basel und Sulzburg auf Kosten oder auf ehemaligen
Besitz der Klöster Lorsch, St, Gallen und Murbach expandierten. Um das
Besitzumfeld Basels in der Freiburger Bucht zu verstehen, muß nachdrücklich auf
den umfangreichen Besitz des von Herzog Buchard von Schwaben vor 926 gegründeten
Klosters Waldkirch im Elztal hingewiesen werden. Heinrich Büttner hat die wahrscheinliche
Gründungsausstattung nach der Päpstbestätigung von 1178 sowie nach
spätmittelalterlichen Quellen rekonstruiert.126 In der Nordwestecke des Wildbannbezirks
hatte Waldkirch Rechte in Bötzingen, Oberschaffhausen und Gottenheim, wo
es auch den Dinghof mit Zwing und Bann besaß. Büttner führt die Waldgemeinschaft
der drei Orte, wie er im Waldvertrag von 1390 entgegentritt, auf die gemeinsame Herrschaft
Waldkirchs zurück.127 Dies würde aber bedeuten, daß die Waldgemeinschaft
schon vor 1008 bestanden haben könnte. In der Südostecke des Wildbannbezirks, dem
Nordrand des Schönbergs, wird 1178 Hartkirch und Wendlingen (beide aufgegangen
in St. Georgen) genannt. In Wendlingen war der Dinghof in Klosterbesitz, sowie
Vogtei- und Gerichtsrechte in der Hand der Klostervögte von Schwarzenberg. Dieses
Gebiet war auch kirchlich mit der Pfarrkirche Hartkirch und den Filialen in Wendlingen
und Adelhausen durch das Kloster erfaßt.128 In dieser Gegend verlieh das Kloster
in den Jahren 1217 und 1223 Konrad Snewlin den Neubruchzehnten auf dem
Schlierberg.129 In der Nordostecke bei Zähringen hatte Waldkirch Rechte in Heuweiler
, wo im Spätmittelalter ein waldkirchisches Meieramt bestand, in Denzlingen
gehörten die Kirchen St. Michael und St. Georg dem Margarethenkloster. In Vörstetten
besaß es einen Hof, der 1264 verkauft wurde.130 Auch der Hof, den die Schwarzenberger
1207 an Tennenbach verkauften, könnte ursprüngliches Klostergut gewesen
sein. Selbst in Tiengen kann vielleicht Waldkircher Klostergut vermutet werden, weil
dort Vogt Konrad von Waldkirch vor 1111 Besitz an St. Peter schenkt.131

Der Basler Bischof traf damit auf ein Gebiet, das als grundherrschaftlich vollständig
erfaßt gelten konnte. Seine Stellung konnte daher gar nicht auf dem bloßen Wildbannrecht
aufbauen, sie mußte sich auf greifbaren Grund» und Kirchenbesitz stützen.
Das Wildbannrecht des Basler Bischofs bot daher nur eine willkommene Ergänzung,
kaum aber die Grundlage eigener Herrschaft. Dennoch läßt sich eine starke Position
Basels im und am Wildbannbezirk feststellen. Der Basler Einfluß fußte auf dem Besitz
von Kirchen und Zehnten, sowie Grundbesitz. Eine spezifische Folge des Wildbannrechts
wird vielleicht in der Waldgemarkungsstruktur erkennbar. Vielleicht verhinderte
der Wildbannbezirk auch das Eindringen des zähringischen Hausklosters
St. Peter in den Bezirk. Kartiert man nämlich die Schenkungen an St. Peter, wie sie
aus dem Rotulus Sanpetrinus hervorgehen, ergibt sich, daß das Kloster nur an den
Rändern, nicht aber innerhalb des Bezirks Besitz hatte. Allein mit der Mühle in Haslach
überschreitet St. Peter die BezirksgrenzenJ32 Im übrigen sei daran erinnert,
daß noch 1157 ein baslischer Ministeriale von Umkirch erwähnt ist und für seinen
Bischof zeugt.

19


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1991/0021