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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
110.1991
Seite: 110
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1991/0112
wird mit der ablehnenden Haltung der Zisterzienser gegenüber einer Inkorporation
von Frauenklöstern erklärt. Wenn seine Vermutung zutreffend sei — bemerkt Maurer
abschließend —, wäre Wonnental schon früh eine mit dem Kloster Tennenbach eng
verbundene „geistliche Institution" gewesen. Maurer scheint nun folgender, mit dem
Zisterzienserinnenkloster Günterstal zusammenhängender Vorgang nicht bekannt gewesen
zu sein.7 Im Jahre 1235 wollten Bauern von Oberried im Walde Lichter gesehen
und Geläute gehört haben. Diese „wunderbaren" Erscheinungen kamen zur
Kenntnis des Straßburger Dompropstes Rudolf von Tengen, dessen Brüder das Gebiet
von Oberried vom Stift St. Gallen zu Lehen hatten. Er empfahl den Günterstäler Nonnen
, ihren Konvent dahin zu verlegen, und bot im Einvernehmen mit seinen Brüdern
das Gelände hierfür an. Die Nonnen stimmten zu, und der Abt von St. Gallen übertrug
12378 auf Bitten des Dompropstes den Besitz. Die abgelegene Gegend war
aber für das klösterliche Leben der Nonnen nicht geeignet, und so kehrten sie nach
sechs Jahren — wahrscheinlich 1244 — nach Günterstal zurück, und zwar auf Geheiß
des Abtes von Citeaux.9

Für die Entscheidung des Günterstäler Konvents, seinen Wohnsitz nach Oberried
zu verlegen, mag auch der Gesichtspunkt von Interesse gewesen sein, daß das in Günterstal
im Besitz des Klosters befindliche Gelände nicht groß genug für dessen Weiterentwicklung
war. Den Zisterzienserinnen gehörte damals noch nicht der im Eigentum
der Benediktiner von St. Peter befindliche vordere umfangreichere Teil des Tales.
Uber das Angebot, an einen passenderen Platz umzuziehen, war daher auch unter
diesem Gesichtspunkt zu entscheiden. Allerdings hatte Papst Gregor IX. bereits 1233
dem Bischof von Konstanz und dem Abt von Salem aufgetragen, das Kloster St. Peter
zu einem diesbezüglichen Gütertausch zu veranlassen.10

Es erscheint angebracht, dieses Geschehen in den Gründungsvorgang des Klosters
Günterstal einzubeziehen. Die Quellenlage ist allerdings schlechter als die von Wonnental
. Aus der im 18. Jahrhundert abgefaßten Handschrift „Origo Nobilium ac Reli-
giosarum virginum in Ginterstal"11 erfahren wir: „Anno Domini 1221 B. Adelhai-
dis, filia nobilis Domini Gintheri, a quo monasterium nomen accepit, cum quibus-
dam virginibus relicto Castro Liebenfels (richtig: Kibenfels) dicto, at modo totaliter
destructo in quandam Dornum se contulit ibique primum fundamentum pro monaste-
rio aedificando posuit, ad cuis aedificationem eiusdem nobilis pater, locum et pagum
adjacentem, cum omnibus juribus et regalibus legavit."

Diese Beschreibung des Gründungsvorgangs des Klosters Günterstal hat insbeson-
ders bezüglich der Person des Günther von Kibenfels zu mancherlei Überlegungen
Anlaß gegeben, da es ein Geschlecht dieses oder eines ähnlichen Namens im Breisgau
nicht gegeben hat. Es spricht manches dafür, daß es sich um die Herren von Horben
gehandelt hat.12 Für unsern Vorgang ist die Frage nach dem Geschlecht der
Burgbesitzer ohne Bedeutung, so daß hierauf nicht weiter einzugehen ist. Aus dem
zitierten Bericht kann aber festgehalten werden, daß Adelheid von ihrem Vater das
Gelände in Günterstal zur Errichtung einer klösterlichen Niederlassung erhalten hat.
Sie ist nach dieser Handschrift auch 1224 zur ersten Äbtissin dieses Klosters gewählt
worden. (A. D. 1224. Electa fuit in primam Abbatissam"). Ihre erste namentliche Erwähnung
in einer Urkunde erfolgte dagegen erst sehr viel später im Jahre 1278.13

Auch das in der Handschrift genannte Gründungsdatum von 1221 ist nicht unwahr-

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