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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
110.1991
Seite: 232
(PDF, 38 MB)
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gewirkt hatte, wies jetzt daraufhin, daß die Versammlungen des Reichsbischofs „lediglich
Veranstaltungen der Gruppe der Deutschen Christen" seien und daß sich „dabei
die amtlichen Organe der Kirchengemeinde als solche nicht zu beteiligen" hätten
.63 Mit einer großangelegten Protestbriefaktion versuchte die Bekenntnisfront das
Kommen Müllers nach Baden zu verhindern.64 Als der Reichsbischof jedoch allen
Widerständen zum Trotz nach Freiburg kam, spielte ihm Vikar Huss einen Brief zu,
in dem der Reichsbischof von den Freiburger Vikaren zum Rücktritt aufgefordert
wurde. In diesem Brief wird das Verbleiben des Reichsbischofs in seinem Amt als
das „Haupthindernis einer Beendigung des Kirchenkampfes" bezeichnet.65 Reichs»
bischof Müller scheint jedoch auch bei vielen auf Verständnis und Zustimmung gestoßen
zu sein. Oberbürgermeister Kerber empfing ihn auf dem Bahnhof und in Freiburg
und Karlsruhe war Müller Gast der Regierung. Ob ihm allerdings überall ein
„freudiger Empfang" bereitet wurde, wie es das deutschchristliche Sonntagsblatt behauptet
hatte, darf doch angesichts der geschilderten Vorgeschichte bezweifelt werden
. Das Sonntagsblatt „Der Deutsche Christ" erwähnt zwar die Protestschreiben,
doch nur, um ihre Verfasser zu attackieren:66 „Die Protestschreiben tragen die Unterschriften
aller Pfarrer, die sich vor dem Umsturz als Gegner des Dritten Reiches
einen Namen gemacht haben. Vom ehemaligen religiösen Marxisten über den altliberalen
Freimaurer und den fanatischen Volksdienstler bis zum deutschnationalen Reaktionär
sind sie alle vertreten."

Die Sonderverwaltung der Kirchengemeinde Freiburg

Nachdem sich die Kirchenleitung von der Reichskirche losgesagt hatte, entstand die
Schwierigkeit, wie mit den Gemeinden umzugehen sei, in denen die Deutschen Christen
über die Mehrheit in den kirchlichen Gremien verfügten. Dadurch konnten sie
sämtliche Entscheidungen verhindern und die gesamte Arbeit lahmlegen. Um die
Kirchengemeinderäte arbeitsfähig zu erhalten, erließ der Evangelische Oberkirchenrat
am 9. Februar 1935 das „Gesetz zur Sicherung einer geordneten Verwaltung in den
Kirchengemeinden".67 Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, die Entscheidungsbefugnisse
des Kirchengemeinderates auf dessen Vorsitzenden zu übertragen. Dieses
Vorgehen verdeutlicht sehr schön, welche Rolle das Instrument von Gesetzgebung
und Verordnung im Kirchenkampf immer wieder spielte. Der Kirchenkampf ist in
vielen Fällen als Rechtsstreit ausgetragen worden.

Bezugnehmend auf das obengenannte Gesetz schilderte Dekan Schäfer am
22, Februar 1935 dem Evangelischen Oberkirchenrat die Freiburger Situation, Angesichts
der fortwährenden politischen Verdächtigungen von Seiten der Deutschen Christen
verweigere die Positive Gruppe die Mitarbeit; ebenso einige Pfarrer. Zwar sei
eine beschlußfähige Mehrheit immer noch vorhanden, aber sie könne nicht mehr „als
Vertretung des wahren Kirchenvolkes angesprochen werden".68 Sehr diplomatisch
antwortete Oberkirchenrat Friedrich auf diese Anfrage. Da er fürchtete, die Deutschen
Christen würden im Kirchengemeindeausschuß den Haushaltsvoranschlag
blockieren, felis die Sonderverwaltung für Freiburg angeordnet würde, riet Friedrich
dazu, „den Voranschlag unter Dach und Fach zu bekommen und daß wir dann die
Sonderverwanltung anordnen".69

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