Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
111.1992
Seite: 31
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1992/0033
Sie erfolgte in der Form von Ewig-, Wiederkaufs- und Leibrenten (Leibgedinge
).28 Rechtlich wurden die Geschäfte als Kaufvertrag betrachtet. Der Käufer
(Gläubiger) kaufte sich für sein Kapital beim Verkäufer (Schuldner) eine regelmäßig
zu zahlende Rente. Die Leistung des Käufers bestand in der Ubergabe eines Kapitals,
die des Verkäufers in der Zusicherung eines Forderungsrechts auf die Rente. Die ursprüngliche
Form der Ewigrente erwies sich in der Praxis als wenig sinnvoll, denn
sie hätte bei dem laufenden Kreditbedarf der Städte schnell zur Uberschuldung geführt
. Deshalb wurde die ursprüngliche Unkündbarkeit bald durch das vertraglich
verbriefte Recht auf jederzeitige Ablösung (Wiederkauf) ersetzt. Die Ewigrente
kommt unter den Freiburger Anleihen nur selten vor; sie wurde von den Gläubigern
meist religiösen Stiftungen übergeben. Auch diese Ewigrenten versuchte die Stadt
später möglichst in Wiederkaufsrenten umzuwandeln.

Unter den bis 1387 aufgenommenen 95 Renten waren 81 Wiederkaufs- und Ewigrenten
(85,3 %), aber nur 12 Leibgedinge (14,7 %). Am Kreditvolumen von 155 693
fl. nehmen die Leibrenten bloß einen Anteil von 3,73 % ein. Warum hüteten sich die
Freiburger vor dem Verkauf von Leibrenten, während sich in anderen Städten diese
Rentenform einiger Beliebtheit erfreute? Leibrenten waren für den Verkäufer unkündbar
und sicherten dem Käufer eine lebenslange Einnahme; für ihn stand die Versorgungsfunktion
im Vordergrund. Als Abgeltung für die endgültige Hingabe des Kapitals
lag der Leibrentenzins erheblich höher als der einer Wiederkaufsrente.29 Die
Zinssätze für Leibrenten schwankten 1365—1387 zwischen 10 % und 15,38 %
(Durchschnitt 12,97 %). Das bedeutete für den Schuldner zwar eine hohe Zinsbelastung
, doch mit dem Tode des Gläubigers war die Schuld getilgt. Die Zinszahlung
schloß eine Amortisationsrate ein. Nur wenn der Gläubiger lange lebte, hier länger
als 6,5 bzw. 10 Jahre, dann überstieg die Summe aller Renten, die er erhalten hatte,
den von ihm gezahlten Betrag. Andererseits begünstigten die geringe Lebenserwartung
, die ständige Bedrohung durch Seuchen und Kriegsgefahr eher den Schuldner.
Ein treffendes Beispiel ist dafür der Leibrentenkauf des Bürgers Hans Ulrich Lup,
der 1498 eine Leibrente von 6 lb. erwarb und bereits 1499 als Oberstzunftmeister an
der Spitze des Freiburger Aufgebots in der Schlacht bei Dornach fiel.30

Der Stadt aber brachte diese Rentenform nur relativ kleine Kapitalsummen; sie
überstiegen in der Regel kaum 700 fl. Da Freiburg aber gezwungen war, rasch große
Geldmengen herbeizuschaffen, war diese Kreditform zu diesem Zweck wenig geeignet
.

Typisch ist die Leibrente auf ein Leben, doch häufig wird auch eine Leibrente auf
mehrere Leben vereinbart. Nach dem Tode eines Berechtigten bleibt der andere im
Genuß der Rente. Unter den Freiburger Leibrentenverträgen bis 1387 finden sich
überwiegend Abschlüsse auf mehrere Begünstigte, meist 2 Personen, doch sogar auf
3 und 4 Personen wurde vereinbart.31 Leibrenten auf mehrere Leben hatten einen
niedrigeren Zinsfuß, denn sie wurden länger ausgezahlt; die Regel waren 8V3 % bei
10 % der Rente auf ein Leben.32 Die Freiburger Leibgedingverträge aber sahen den
vollen Zins für alle Berechtigten vor. Da sich die Laufzeit nicht nur auf die Lebenszeit
des Berechtigten und seines Ehegatten, sondern teilweise auch noch auf alle Kinder
erstreckte und somit volle zwei Generationen umfaßte, erwiesen sich die Leibgedinge
für die Stadt als außerordentlich teures Finanzierungsinstrument.

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