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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
111.1992
Seite: 44
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len lassen erkennen, daß er Teile seines Zinsanspruchs an seine Gläubiger weiterverkaufte, so daß
Freiburg direkt an dessen Gläubiger zu zahlen hatte.

25 Vgl. Anm. IL

26 Vgl. W. Schulze, Die Freiburger Ratsänderung 1388—1392, in: ZBreisgGV 104 (1985) S. 57—75.

27 Vgl. Schulze (wie Anm. 26) S. 69—70. Art und Anlage des Weinungeidregisters 1390/91 habe ich
in meiner Staatsexamensarbeit näher untersucht. Siehe W. Schulze, Die Vermögensverhältnisse der
zünftigen Oberschicht in Freiburg i. Br. am Ende des 14. und Beginn des 15. Jahrhunderts. Zu
lassungsarbeit zur wiss. Staatsprüfung für das Lehramt an Höheren Schulen, Juni 1973 (MS im
StadtAF), hier S. 25—35. Zu jener Zeit fand auch eine der seltenen Schuldablösungen statt, Am 29. 9.
1388 kaufte der Rat von den 200 lb. Zins und 1000 M.S. Kapital des Grafen Konrad von Tübingen
einen Teilzins (10 Ib. Zins und 50 M.S. Kapital) wieder zurück, den dieser ans Kloster St. Agnes in

Ö o

Freiburg verkauft hatte. „ .. . und wart den von Friburg so vil gutes von Graf Cunraten an der obge
nannten losung der 1000 marcken abgerechnet und ist ouch in das reht zinsbuch geschoben".
StadtAF, A 1 XIV Fürsten und Herren: Grafen von Tübingen.

28 Vgl. E. Isenmann, Die deutsche Stadt im Spätmittelalter 1250—1500, 1988, vor allem S. 383—386
und die dort genannte Literatur. Zu den Basler Verhältnissen G. Schönberg, Finanzverhältnisse der
Stadt Basel im 14. und 15. Jahrhundert, 1910, bes. S. 92 über das Verhältnis zwischen Wiederkaufs
und Leibrenten. Wichtig ist die neuere Arbeit von H.~J. Gilomen, Die städtische Schuld Berns und
der Basler Rentenmarkt, in: Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde 82 (1982) S. 5—64.

29 Zur Leibrente vgl. W, Ogris, Der mittelalterliche Leibrenten vertrag. Ein Beitrag zur Geschichte des
deutschen Privatrechts. (— Wiener rechtsgeschichtliche Arbeiten 6) 1961; Isenmann (wie Anm. 28)
S. 385. B. Kuske, Die Entstehung der Kreditwirtschaft und des Kapital Verkehrs, in: Die Kreditwirtschaft
. Erster Teil (Kieler Vorträge 1), 1927, S, 1—79; bes. S. 24—27, sowie S. 47 f.

30 Zinsbuch Nr. 5 (1480—1544) (wie Anm. 6), Zahlungstermin ^sungihten"

31 Auf 2 Leben: 7 Leibgedinge, auf 3 Leben: 2 Leibged,, auf 4 Leben: 1 Leibgeding. Clara, die Witwe
des Basler Stadtschreibers Werner von Birchidorf. kaufte ein Leibgeding von 10 lb Zins jährlich, das
auch die Lebenszeit ihrer 3 Söhne Burkli, Werli und Gunther umfassen sollte (aufgenommen 1374).
StadtAF, B 2 Nr. 4 Kopialbuch C, 73 f.

32 Vgl. Kuske (wie Anm. 29) S. 61.

33 Dem Kürschner WaJther von Staufen und seiner Ehefrau wird auf Lebenszeit Steuer und Gewerft erlassen
. StadtAF, Kopialbuch C, 17 (wie Anm. 5). Beim Leibgeding der Sluchin, Bertholds Sluchen
Witwe, soll sie „dehein stüre noch gewerff noch pftmd zoll noch wochen zoll nit geben . . ebendort,
85. Dabei fallt auf, daß diese Vergünstigungen nur für Leibgedinge in Pfund-Zahlung zugestanden
wurde. Vielleicht lag der Grund in der starken Pfennigentwertung 1375 1386, die durch den Bonus
der Steuerbefreiung ausgeglichen werden sollte,

34 Gilomen (wie Anm, 28) S. 17. Vgl. auch die Einschätzung des Freiburger Kreditwesens durch Cl.
Bauer, Freiburgs Wirtschaft im Mittelalter, in: Freiburg im Mittelalter, 1970, S. 50—76, bier S. 74 f.

35 Als Beispiel tur viele ähnliche Bestimmungen können wir die Vereinbarungen im Leibgedingvertrag
Billungs zem Engel aus Basel (2. Sept. 1367) ansehen. StadtAF, Kopialbuch C (wie Anm. 5), p. 16 f.

36 Vgl. die Basler Beispiele bei Schönberg (wie Anm. 28) S. 103 Anm. 2.

37 Hanauer I (wie Anm. 11) S. 358. H. Flamm, Der wirtschaftliche Niedergang Freiburgs i. Br. und
die Lage des städtischen Grundeigentums im 14. und 15. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Geschichte der
geschlossenen Stadtwirtschaft. (— Volkswirtschaftliche Abhandlungen an bad. Hochschulen VIII. Bd.
3. Ergbd.) 1905, S. 152.

38 StadtAF, A 1 VII f: Rente des Hans Hirtli aus Neuenburg, ermäßigt am 7. April 1401 von 26 f!. auf
20 fL unbeschadet des Hauptguts. Die heiden anderen Beispiele aus dem Urkundenbestand, in de
nen vertraglich eine Zinsreduktion vereinbart wurde, stammen aus den Jahren 1410 und 1452.

39 Alle genannten Beispiele stammen aus dem Zinsbuch Nr. 3 aus dem Jahre 1445 (wie Anm. 6). Die
Erläuterungen sind im Zinsbuch Nr, 5 verzeichnet.

40 Juden und Kawerschen betrieben in der Regel kurzfristige Kreditgeschäfte bzw. Pfandgeschäfte. Die
Zinssätze wurden für 1 Woche oder einen Monat berechnet und konnten bis 70 % erreichen. Isenmann
(wie Anm. 28) S. 382; Kuske (wie Anm. 29) S. 18. Freiburg hatte sich in seiner Anleihepoli
tik deutlich für langfristige Kredite in der Form des Rentenkaufs entschieden. Über die Kreditge
schäfte der Kawerschen (Cahorsini, Kaufleute aus dem südfranz. Cahors) und Lombarden im Gebiet

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