Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
111.1992
Seite: 51
(PDF, 29 MB)
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Gegenseite eine Hinrichtung am Galgen, darunter den Schriftzug: WER WAS FINT
• EHE DAS VERLOREN • UNT KAUFT • ES [EHE ES] FEIL WIRT • DER
STIRBT • EHE DA ER KHRANCKH WIRT.

1657 wird in Endingen Johann Jacob Burkhard geboren, der offenbar von Johann
Melchior das Scharfrichteramt übernahm. Mit ihm, dem „ehrsamen und bescheidenen
Meister", schloß die Herrschaft Lichteneck einen Bestallungsvertrag als herrschaftlichem
Scharfrichter ab, in dem auch die Gebühren festgehalten sind, die für
die verschiedenen „Leistungen" des Scharfrichters von der Herrschaft gezahlt wurden
: So erhielt er für das Hinrichten mit dem Schwert oder durch den Strang 4 Gulden
, ebensoviel für das Rädern, die doppelte Summe für Verbrennen eines toten oder
lebenden Missetäters und für das anschließende Vergraben seiner Asche; war ein
Selbstmörder unter dem Galgen zu verscharren, erhielt er von der Herrschaft 10 Gulden
, oder, wenn der Entleibte begütert war, aus dessen Vermögen 20 Gulden; der
Vollzug nicht so gravierender Strafen, wie das Ausschwingen mit Ruten oder das Einstellen
in das Halseisen, wurde entsprechend geringer vergütet.4 Johannes Burkhard
, am 14. März 1674 in Endingen geboren, folgte als „Carifer", als Scharfrichter
von Endingen dem Johann Jacob im Amt. Der Name Johannes kommt übrigens in
Scharfrichterfamilien, wie es scheint, besonders häufig vor. Dies könnte mit einer besonderen
Verehrung zusammenhängen, die diesem Heiligen, der enthauptet wurde,
von ihnen entgegengebracht worden ist.

Abb. 3 Endinger Schandtafeln. (Photos: Karl Kurrus)

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