Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
111.1992
Seite: 54
(PDF, 29 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1992/0056
des Scharfrichters für Südbaden aus. Am 20. Oktober 1872 in Endingen geboren, kam
er dort am 13. März 1945 im 73, Lebensjahr durch einen Fliegerangriff ums Leben.
Er war verheiratet mit Anna Gerber, die ebenfalls aus Endingen stammte. Der im
Jahre 1900 geschlossenen Ehe entstammte eine Tochter, jedoch kein Sohn, Das
Scharfrichteramt ging deshalb später auf den Sohn seines Bruders üben

Karl Burkhard war als Gerber in der Lederfabrik Loesch tätig, deren Inhaber ihm
größten Arbeitsfleiß bescheinigte, Bürgermeister August Meyer bestätigte den guten
Leumund, als sich Karl Burkhard am 5. März 1897 um die freigewordene Stelle des
Scharfrichters bewarb. Das Gutachten des großherzoglichen Bezirksarztes, das eingeholt
werden mußte, lautete: „Zu der Stelle eines Scharfrichters vereigenschaftet". In
seinem Bewerbungsschreiben betonte Karl Burkhard die Familientradition im Scharfrichteramt
, Er schrieb: „Seit mehr als einem Jahrhundert hat die Burkhardsche Linie
den Dienst als Scharfrichter begleitet, welches mein Onkel, Groß-Vater und Ur-Groß-
vater waren. Letzterer hat den Dienst noch mit dem Schwert vollzogen."

Beim Tod seines Onkels Benjamin 1896 war Karl im Militärdienst; er konnte aus
diesem Grunde mit dem Amt nicht betraut werden. Franz Hirtler, ebenfalls aus Endingen
, wurde Scharfrichter. Er starb aber schon 1897, ohne eine Hinrichtung vollzo-
gen zu haben. Der Antrag des Karl Burkhard für die Übertragung der nun wieder
freigewordenen Stelle hatte Erfolg. Am 3. Juli 1897 wurde er in der Vollzugsanstalt
Bruchsal in die Bedienung des Fallbeils eingewiesen; in Baden war 1856 die maschinelle
Hinrichtung mit dem Fallbeil an die Stelle der Enthauptung mit dem Schwert
getreten, Karl Burkhard wurden zunächst die Schwurgerichtsbezirke Offenburg, Freiburg
und Konstanz zugewiesen, Seit 1921 war er auch für den Schwurgerichtsbezirk
Waldshut zuständig und übernahm ein Jahr später das Scharfrichteramt für das Land
Hessen. Mit seiner Tätigkeit verbunden war die Stellvertretung für alle weiteren badischen
Schwurgerichtsbezirke bzw. der Dienst als Gehilfe bei den anderen Scharfrichtern
.

Da bei dem Fliegerangriff vom März 1945, bei dem Karl Burkhard mit seiner Frau
ums Leben kam, alle seine Unterlagen vernichtet worden sind, ist der Nachweis für
die Einzelfälle seiner Scharfrichtertätigkeit nur lückenhaft zu führen. Es sind ca. 35
Todesurteile, die er vollstreckt hat. Allein in den ersten 10 Jahren seiner Tätigkeit
sind von den großherzoglichen Gerichten 20 Todesurteile gefallt worden, von denen
12 im Gnadenwege zu „lebenslänglich" umgewandelt, die übrigen 8 mit dem Fallbeil
vollzogen worden sind. In Konstanz hat Karl Burkhard je eine Hinrichtung in den
Jahren 1901 und 1908 ausgeführt, in Freiburg eine nicht näher bekannte Zahl, darunter
am 30. Oktober 1924 die Hinrichtung des Doppelmörders Hundertpfund. In der
Vollzugsanstalt Butzbach hat Karl Burkhard in den Jahren 1924 bis 1937 neun Hinrichtungen
durchgeführt. Die vom 5. Februar 1937 war seine letzte,

Der Vorgang einer Hinrichtung sei am Beispiel der Enthauptung des Doppelmörders
Karl Friedrich Hundertpfund aufgezeigt. Dieser hatte die Eheleute Köpfer, 62
und 54 Jahre alt, in ihrem Hause an der Straße Saig-Neustadt ermordet. Die Leichen
hatte er in den Brandweiher geworfen, später verscharrt. Als Holzbildhauer wollte
er im Hause Köpfer sein Handwerk betreiben; er gab an, die Köpfers seien weggezogen
, nachdem er ihnen die Pacht im voraus in Schweizer Franken bezahlt habe. Viel
zu spät kam der Verdacht auf, daß dies nicht stimmen könne. Der Mörder war inzwi-

54


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1992/0056