Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0014
und sein Sohn Friedrich Zeringen, die bürg, mit dem so dar zu höret, und Zeringen,
das dorfe, und du dorfer und du telre ze Gundelfingen, ze Holdental, ze W'lptal und
ze Rüti vnder der bürg ze Zeringen, vnd swas dar zu höret . . . vnd mit dem Kilchen-
sazze ze Rüti vnder der bürg ze Zeringen an den Ritter Snewlin Bernlapp, an unseren,
d. h. den Freiburger Schultheißen, für 303 Mark verkauften. Für den Fall der Auslösung
: were aber, das ein riche vns twnge, das wir im die bürg ze Zeringen vnd ellü
du gut vnd gelt .. . die zu der vorgenanten bürg ze Zeringen von alter her dan
horent, wider musten ze hoffende geben — es handelte sich also um eine Pfandschaft
des Reiches —, versprechen die Verkäufer, den Kaufpreis zu erstatten.12 Hier ist die
Einbindung des Kirchensatzes von Reute in die Burgherrschaft und seine Qualität als
Reichsgut eindeutig formuliert.

Schon früher, 1311 bzw. 1312, hat der Graf 6 Mutt Roggenzins an Johan Biggenreute
und dann 18 Mutt an Johann Malterer von Freiburg verkauft: abe den Nürütinan, die
ligent under der bürg ze Zeringen und abe den Nürütinan, di ligent under der bürg
ze Zeringen bi Friburg an dem Heimolsbach uh an dem Kilchberge13 (Abb. 2). Die
Zinsen von den Neureuten am Heimolsbach und am Kilchberg werden beim ersten,
kleineren Verkauf noch aufgeschlüsselt: Für die 6 Mutt haben der Kirchherr Johans
Sneweli ze Rüti mit einem Scheffel, desgleichen Eberli Bergeli und weitere aufzukommen
.14 Beim zweiten Roggenzins-Verkauf durch den Grafen erfahrt man Genaueres
nicht mehr. Immerhin wird beide Male das Rückkaufsrecht des Reiches ausdrücklich
erwähnt und eine Lokalisierung der Neureuten am Heimolsbach und am
Kilchberg vorgenommen. Demnach hieß der Reutebach damals „Heimolsbach", und
in seiner Nähe gab es einen „Kirchberg", auf dem die gesuchte Kirche stand.

Abb. 2 Urkunde Graf Hginos von Freiburg von 1311 i Ausschnitt)

II.3 Zur Rekonstruktion der Burgherrschaft

Johannes Ekkehard Lichdi hat kürzlich die Rechte der Zähringer Reichspfandschaft
zusammengestellt und sie mit der sog. Landgrafen Schenkung verglichen.15 Bei dieser
handelt es sich um von den Söhnen des Landgrafen Albert von Thüringen dem
Deutschorden übertragene Besitztitel, um die Höfe Eschbach, Blankenberg, Niten-
(wohl Nieder)haslach und Lehen, den Schweighof beim Rotlaub, alle Zinsen im
Eschholz und die Höfe Zähringen, Gundelfingen und Heienbach . . ., sowie Güter
im Wildtal.16 Nicht nur erinnert der „Heienbach" an den „Heimolsbach": vielmehr
entsprechen den zur engeren Burgherrschaft gehörenden Besitzungen in Zähringen,
Gundelfingen und Wildtal Rechte und Güter der Reichspfandschaft unmittelbar westlich
von Freiburg und im Bereich Tiengen-Opfingen. Kaum besser könnten sich die
Besitz- und Rechtstitel in den drei genannten Schwerpunktbereichen überschneiden

12


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0014