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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0018
Im Reutebachtal sind es vier Höfe: Ganz oben der Schönehof, wo Karl von Rotteck
— wie Franz Laubenberger darlegte24 — Gesundheit und Ruhe suchte, dann der
Schlauderberghof, der Wildengrundhof und der „Hasengartenhof" am Kilchberg.
Diese vier Höfe, die sog, „Reutebachhöfe", gehörten ursprünglich zur Ausstattung
der Reutebachkirche und gelangten später mit ihr an Gundelfingen.25 Der Zähringer
Gemeindewald indessen lag an der Nordseite des Reutebachtales und zog sich, immer
schmaler werdend, als Streifen bis hinauf zur „Schöne".26 Während andernorts der
Waldanteil der Höfe aus aufgeteilter Allmende bestand, hielten Gundelfingen und
Zähringen offensichtlich an ihrer Allmende fest. Ist das nicht ein Indiz dafür, daß die
Anlage der zahlreichen Hofsiedlungen um den Burgberg herum auf eine Maßnahme
der Burgherren zurückgeht?

Mit diesen Siedlungsbefunden wird das Interesse nur noch stärker auf die Anfange
der Reutebachkirche gelenkt. Da es sich um eine Pfarrkirche handelte, möchte man
sie für alt halten, zumal von ihr die Kirche in Herdern wohl abhing. Und im „Liber
marcarum" ist von Ruti cum filia Zeringen die Rede,27 während im zeitlich vorausgehenden
Liber decimationis von 1275 ein plebanus in Rivti prope Zaringen2* genannt
ist. Aus diesem Befund leitet sich die herrschende Meinung ab: Die Zähringer
Kirche sei von der Reutebachkirche ausgegangen29 und 1493 gar mit jener gleichgesetzt
worden: ecclesia Zeringen alias Rüthi superior.30 War also die Reutebachkirche
die „Zähringer Kirche" und zugleich die Matrix der filia Zeringen?

ULI Die „ecclesia de Zaringen" als Teil des Basler Breisgaubesitzes

Das wäre mehr als merkwürdig, denn eine Basler Urkunde aus der Zeit um 1180 verzeichnet
unter den zahlreichen, gewiß älteren Besitzungen der Basler Bischofskirche
im Breisgau die ecclesia de Zaringhen?1 In der Forschung bisher nicht recht ernst
genommen, lenkt diese überraschende Aussage den Blick von der Zähringer Burgherrschaft
auf die Position der Basler Bischofskirche im Breisgau. Heinrich II. hatte
Basel 1008 den Wildbann gewährt. Er ist durch urkundliche Ortsangaben abgegrenzt
(Abb. 5), am Ostrand des Bannbezirks gar durch neun Namen, nämlich Uffhausen,
Adelhausen, Wiehre, Herdern, Zähringen, Gundelfingen, Vörstetten, Tiermendingen
(abgegangen) und Reute im Mooswald.32 Sie legten dort die Grenze genau fest.
Dazu kamen Basler Besitzungen, die den Wildbann in der Freiburger Bucht, aber
auch am Kaiserstuhl stützten. Vor allem Kirchhöfe samt Filialen waren es, die von
Breisach über Bickensohl und Bischoffingen und von Merdingen am Tuniberg über
die Kirchen der Matrix Umkirch im Mooswald bis Lehen und Zähringen und mit der
Umkircher Peterskirche sogar bis unmittelbar an den westlichen Rand des späteren
Freiburg heranreichten:33 dort, wo das Zähringergut mit Basler Besitzungen am
Eschholz (jetzt Eschholzstraße hinter dem Bahnhof) in dichtem Gemenge lag. Diese
Kirchen erhielt Basel aus Königsbesitz im Zusammenhang der Südwestpolitik der
deutschen Könige und wurde so zum „Schlüssel der Burgundpolitik".34

Paul Fridolin Kehr hat bei der Untersuchung der Basler Papsturkunden auch die
wichtige Breisgauer Besitzbestätigung kritisch unter die Lupe genommen.35 Bei ihrer
Anfertigung handelte es sich um eine Sicherungsmaßnahme von Gütern und Rechten
nach der Beendigung des Alexandrinischen Schismas auf Grund einer älteren Be-

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