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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0036
II. Der Forschungsstand im Uberblick
a) Urbarforschung

Für die Erforschung der mittelalterlichen Agrar- und Wirtschaftsgeschichte werden
die urbariellen Quellen erst seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert herangezogen. Der
Bericht v. Inama Sterneggs vor der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu
Wien (1876)16 und sein im folgenden Jahr erschienener Aufsatz17 waren eine Aufforderung
an die Nationalökonomen seiner Zeit, sich diesen Quellen zuzuwenden. Er
veranlaßte damit eine Reihe von Editionsvorhaben,18 die teilweise noch im letzten
Jahrhundert begonnen wurden. Gleichzeitig war mit diesem Aufruf zu einem intensiven
Studium der Quellen die methodische Grundlage für eine moderne wirtschaftshistorische
Forschung geschaffen.

Als typischer Vertreter der Historischen Schule der Nationalökonomie glaubte v.
Inama Sternegg, mit induktiven Methoden aus dem mittelalterlichen Schriftgut unterschiedlicher
Bereiche (Recht, Verwaltung, Rechnungswesen und Literatur) das Wirtschaftsleben
des Mittelalters statistisch erfassen und damit die Gesetzmäßigkeiten
auch der kommenden wirtschaftlichen Entwicklung ablesen zu können.19 Selbst
wenn sich diese Betrachtungsweise nicht bis heute aufrecht erhalten ließ, so kommt
v. Inama Sternegg doch das Verdienst zu, der Wissenschaft die Augen für eine Quellengruppe
geöffnet zu haben, die bis dahin im Schatten anderer Schriftzeugnisse
stand. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, daß die vernachlässigte Wirtschaftsgeschichte
noch keinen Fragekatalog zu deren Erschließung aufgestellt
hatte,20 Bis dahin waren die urbariellen Quellen nämlich entweder Gegenstand historisch
-topographischer oder — da sie schon früh in der Volkssprache abgefaßt waren
— sprach- und namensgeschichtlicher Forschung gewesen.21 Auch die Rechtsgeschichte
bediente sich ihrer.22 Da sie aber nicht als Rechtsquellen im eigentlichen
Sinne betrachtet wurden, spielten sie neben Weistümern und Landesordnungen nur
eine untergeordnete Rolle.

Diese Umstände sind sicher mit ein Grund dafür, daß die Publikation dieser Quellen
bis zu Beginn unseres Jahrhunderts noch in den Kinderschuhen steckte. Darstellungen
zur deutschen Landwirtschaftsgeschichte basierten daher auf einer schmalen
Quellengrundlage.23 Wenn überhaupt, wurden die urbariellen Aufzeichnungen auszugsweise
verwandt, wozu ihre Gleichförmigkeit verleitet haben mag. Die Problematik
dieser Gleichförmigkeit und scheinbaren Eintönigkeit sprach Dopsch in seiner
Rede über die Grundzüge der „Herausgabe von Quellen zur Agrargeschichte des Mit-
telalters"24 an. Er betonte darin, daß aus der Masse der Uberlieferung25 zwar einzelne
, vorzugsweise die besonders wertvollen Stücke auszuwählen seien, auf ihren
vollständigen Abdruck aber erst mit dem 15. Jahrhundert verzichtet werden könne.26

Pietsch wandte sich 1959 wieder den Fragen der Herausgabe von Urbaren zu. Sein
Entwurf27 diente als Grundlage der Arbeit einer Kommission zur Erstellung von
„Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen". Ihre abschließenden
Vorschläge und Ergebnisse legte Heinemeyer 1978 unter anderem für Urkunden und
Amtsbücher vor.28 Diese letztgenannte Veröffentlichung zeigt die Einordnung der
Urbare als Quellen der räumlich begrenzten Landesgeschichte29 und ihre Zugehörigkeit
zu den mittelalterlichen Amtsbüchern. Eine Zuordnung, die einen gewissen

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