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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0046
Aus dem Text der Quelle ergeben sich für die Forschung eine Fülle von Ansatzpunkten
. Den Anfang haben schon einige Germanisten im Rahmen der Vorarbeiten
zum Historischen Südwestdeutschen Sprachatlas gemacht, Sie erstellten eine Grammatik
für den Berain, die, zusammen mit den Grammatiken von 351 anderen Urbaren
, eine weitreichende Dialektforschung für den südwestdeutschen Raum ermöglicht
.

Der Berain kann unter rechtshistorischen Gesichtspunkten ausgewertet werden. Gerade
der Abschnitt über die am Klosterort gelegenen Güter zeigt; das Rechtsinstitut
der Trägerschaft muß in der Grundherrschaft des Klosters eine Rolle gespielt haben.
Trotz der großen Anzahl der Einträge zu Günterstal werden nur wenige Pflichtige genannt
. Diese können als Funktionsträger des Klosters identifiziert werden, was sich
aus einer ausführlichen, in den Berain eingelegten Notiz ergibt. Von den Ergebnissen
einer solchen Untersuchung ausgehend, könnte man die Personengeschichte weiter
verfolgen. Dieses wird jedoch auf einige Schwierigkeiten stoßen, sofern es sich bei
diesen Personen nicht um Angehörige des Konvents, Stadtbürger von Freiburg oder
Adelige der näheren Umgebung handelt.

Wie steht es um die Rechtserheblichkeit der Aufzeichnungen? Es finden sich häufig
Eintragungen, die auf eine Urkunde hinweisen: „Hie üb[er] han wir ein brief *. Warum
war es notwendig, das zu erwähnen, wenn das Urbar doch Beweiskraft besaß
und vor Gericht eine Urkunde widerlegen konnte?80 Was auch verwundert, sind die
losen Blätter, die in das Urbar eingelegt oder eingeklebt worden sind. Sie stammen
teilweise aus dem ausgehenden 16. Jahrhundert, eines sogar erst aus dem Jahre
1670.81 Da aber eine Renovation des gesamten Berains von 1344 stattgefunden hat,82
dürften diese späten Nachträge nicht verzeichnet sein. Denn eine Renovation hebt die
Rechtsgültigkeit des vorangegangenen Berains auf.

Aus der Art der Abgaben kann der Wirtschafts- und Sozialhistoriker erkennen, wie
weit der Ablösungsprozeß der Villikationsverfkssung und der Eigenwirtschaft durch
das Aufkommen der Rentenwirtschaft schon fortgeschritten war. Die Eintragungen zu
Günterstal zeigen: die meisten Abgaben waren bereits Geldzinse, reine Naturalabgaben
traten nur einmal (fol. 104), Mischformen aber häufiger auf. Einige Nachträge
vermerken, daß ein Huhn zu zahlen sei. Dieses ist eine Rekognitionsabgabe und bezieht
sich üblicherweise nicht auf das verliehene Stück Land, sondern seinen Inhaber
. Wahrscheinlich wurde diese Abgabe in Geld umgerechnet. Es heißt nämlich, daß
dieses Huhn „ze eran" gegeben werde; ein Zusatz, der sich auch hinter einigen Geldabgaben
findet. Weil im Berain zumeist Geldabgaben verzeichnet sind, läßt sich nicht
mehr genau feststellen, was angebaut wurde. Die beiden Stellen, in denen für Günterstal
von Roggen die Rede ist, sind deshalb nicht repräsentativ. Es muß jedoch bedacht
werden, daß Roggen das Brotgetreide der Zeit schlechthin war.

Die Schreiberin des Berains differenziert den Grundbesitz nach folgenden Anbauformen
: Wald, Acker, Matte, Garten, Baumgarten. An Besitz werden noch Häuser
und Hofstätten erwähnt. Neben diesen Einnahmen stand dem Kloster bei vielen Gütern
der Erschatz, also eine Besitzwechselabgabe, zu. Interessant sind auch die Berufebezeichnungen
, die sich häufig auf Frauen beziehen: „meigerinum", „k&chinun"
und „brotbeckin". Fachübergreifend beachtet werden die Flurnamen, die sich in großer
Fülle finden. Teilweise sind sie noch heute gebräuchlich, Ihre genaue Lokalisie-

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