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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0073
beredt worden, daß sie järlich einen Reverß solcher Waid halben von sich zugeben
bewilligt, wie dann uffsibenJar lang geschehen, unnd nach Verscheinung derselben
die von Freyburg ihnen denen von Gundelfingen und Vörstetten solche Waidniessung
gentzlich uffgekündet, unnd wann sie darüber Vieh betretten, daßelbig gepfendet.22

Es war dem Rat auf diesem Wege gelungen, dem gewohnheitsrechtlichen Anspruch
der Gemeinden einen eigenen, noch dazu schriftlichen und ebenfalls mehrjährig geübten
Leihemodus entgegenzustellen. Will man die Frequenz der Leiheverträge nach
1550 nicht nur aus einer lückenhaften Überlieferung heraus erklären, so sahen sich
die markgräflichen Gemeinden in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts einer neuen
Situation gegenüber. Der innere Ausbau des Territorialstaates hatte durch die Reformation
eine Beschleunigung erfahren, die Konfessionalisierung in der zweiten Jahrhunderthälfte
förderte die Abgrenzung nach außen, zumal wenn es sich um einen papistischen
Nachbarn handelte. Übergriffe, die, wie wir gesehen haben, mit einer
gewissen Regelmäßigkeit vorgekommen waren, verletzten nun die territoriale Integrität
des Nachbarn. Jeder Zwischenfall wurde zu einer zwischenstaatlichen Grenzaffäre
. Die Gemeinden selbst waren so weit entmündigt, daß sie nur noch mittelbar ihre
Interessen im ausländischen Nachbarort wahrnehmen konnten. Die Folge dieser Entwicklung
war ein rüderes Vorgehen auf beiden Seiten.

Die Konsequenzen aus den Veränderungen von 1543—1550 sind für die beiden nun
von der Waldweide ausgeschlossenen Gemeinden unterschiedlich. Für zwei Jahrzehnte
gehörte die Verleihung zu den Ausnahmen; lediglich 1558 ist ein Revers der
Gemeinde Vörstetten belegt. Dann, ab 1572, setzt für diese Gemeinde eine lückenlose
Reihe bis 1599 ein.

Ein weniger gedeihlicher Verlauf deutet sich für Gundelfingen an. Nicht ein einziger
Revers, dafür aber einige ruppige Zusammenstöße mit Freiburger Hirten bestimmen
das nachbarliche Verhältnis. Im Juni 1563 berichtet der Gundelfinger Schutzhofmeier
Melchior Gipper an das Oberamt zu Emmendingen, den Freiburger Hirten
seien sechs Rosse ausgebrochen und auf der Gundelfinger Weide gefunden worden.
Die Tiere sollten im Schutzhof als Pfand aufbewahrt werden, bis Freiburg den angerichteten
Schaden ersetzt hatte. Die Hirten jedoch holten die Pferde des Nachts ge-

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waltweis aus dem mit Ketten verschlossenen Stall. Uber ein Nachspiel des Diebstahls
ist nichts bekannt.

Uber den Zwischenfall des Jahres 1585 allerdings mochte der seit kurzem in Hochberg
regierende Markgraf Jakob III. nicht mehr hinweggehen. Denn kaum hatte die
Gemeinde die Winterweide für die Pferde freigegeben, schon war es aus mit der ruhigen
Nachbarschaft: Auf der Suche nach seinen über Nacht von der Weide im Gundelfinger
Bann ausgebrochenen Pferden hatte sich Hans Müller, ein bauwerßman, am
5. Oktober in den angrenzenden Mooswald begeben, wo er die Tiere auch tatsächlich
fand. Offenbar hatten der Freiburger Bannwart und sein Hirte, die unvermutet hinzukamen
, geglaubt, einen Frevler auf frischer Tat zu ertappen, denn sie hatten ihn ohne
lange zu fragen hinderwerds unbarmhertzig vom Roß abgezertt, uff die Erdein geworf-
fenn, den Weidner vom Leib grissenn, daß Wammeß, mitt Reverentz für E. E G zu
melden, sampt den Stifflen mitt Gewaltt usgezogenn, den Hütt genommenn unnd ...
also schir nackentt unnd bloß sampt vilenn angehencktenn Schmach und Schmehe-
worttenn heimgeschickt 23 Gleiches sei auch dem jungen Jörg Schmid widerfahren.

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