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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0074
Das Schreiben endet mit der Bitte an den Markgrafen, seinen beiden Untertanen beim
Abholen der gepfändeten Kleider behilflich zu sein, dieweil ... grosse Schmach von
den Herren zu Freiburg gegenn uns zu besorgen, Versehen mit einer Kopie dieser
Supplikation wandte sich Markgraf Jakob am L November an Freiburg. Da keinerlei
Schaden am Eckerit entstanden war, möge Freiburg doch die ungerechterweise ge-
pfändeten Kleidungsstücke zurückgeben und die Übeltäter bestrafen, damitt wir spüren
, daß ir ein Mißfallen darob habet und traget.

Die Stadt zog zunächst eigene Erkundigungen über den Hergang ein, bevor sie zu
den Vorwürfen Stellung nahm. Die Ende November an Hochberg abgegangene Gegendarstellung
ließ denn auch den Zwischenfall in einem völlig anderen Licht erscheinen
, Danach stand das „versehentliche" Ausbrechen der Pferde in einer langen
Reihe weiterer Provokationen und Ubergriffe in die städtische Forsthoheit. Schon seit
längerem war durch das Abholzen von Eichen und verbotenem Fischen im Mooswald
der Stadt ein merklicher Schaden entstanden. Allerdings konnten die Förster der
Übeltäter nie habhaft werden, weil sich diese, sobald sich ein Freiburger Bannwart
näherte, auf die angrenzenden Felder geflüchtet oder sich verkleidet und bei ihrer
Festnahme erdichtete Namen angegeben hatten. Die Bannwarte hatten sich deshalb
zum Rückgriff auf das nitt gebräuchlich auch gar unnachparlich Mittel der Kleiderpföndung
gezwungen gesehen. Zuletzt seien die Freiburger Bürger am 28. Oktober
zur Treibjagd im Mooswald gewesen. Damit das Wild nicht in den Gundelfmger
Bann ausweichen konnte, hatten sie entlang der Banngrenze zwei Zäune errichtet.
Den Jägern zum Arger stellten sich aber circa 30 Gundelfmger mit Pferden und Hunden
entlang des Zaunes auf und veranstalteten einen solchen Lärm, daß das Wild entkam
. In ihrer Wut konnten die Freiburger aber des Jörg Schmid habhaft werden und
ihn auf die gleiche Weise wie zuvor Hans Müller traktieren. Zur Plkndauslösung
seien jedoch beide nicht in Freiburg erschienen. Ihre unorthodoxe Vorgehens weise
rechtfertigte die Stadt mit den permanenten und — nach herrschaftlichem Konsens
besonders verwerflichen — organisierten Friedensstörungen.

Die Gemeinde hatte in ihrer Klage diesen Kontext geflissentlich verschwiegen. Von
der überraschten markgräflichen Verwaltung zur Stellungnahme aufgefordert, erhoben
Vogt und Gericht nun ihrerseits weitere schwere Vorwürfe gegen das Verhalten
der Freiburger Forstbeamten. Zu den zehn aufgelisteten Einzelpunkten seien hier der
Kürze halber nur einige zusammenfassende Bemerkungen gemacht:

— Ausbrechen des Viehs auf den jeweils benachbarten Bann, unerlaubtes Fischen
und Krebsen kämen immer wieder einmal vor; es handele sich dabei aber um Ein-
zelfälle, deren Übertragung auf die ganze Gemeinde unnachbarlich sei, da auch
Freiburg so rein nitt ist, derinnenn nitt ettliche reudige Schaff gefundenn werden,

— Die Freiburger Bannwarte wären mit Büchsen bewehrt und ließen sich verbale
Provokationen (Fetzen und Vexieren) nicht lange gefallen; sie haben zwen mah-
lenn uff ihr Roß geschossenn>u

— Die Kleider seien ihnen zwar wieder zugestellt worden; es habe aber jeder 15
Schilling Strafe zahlen müssen (obwohl kein Schaden entstanden war), was die
Räte in Emmendingen mehr denn alles andere als unnachberlich ansahen.

— Den Vorwurf von Provokationen oder gar einer geschlossenen Aktion ettlicher
Buben an besagtem 28. Oktober weist die Gemeinde weit von sich; dagegen wisse

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