Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0090
Bevor der Prozeß ein gedeihliches Ende fand, wurden die Parteien von den
Kriegsereignissen eingeholt. Die Festungen Freiburg und Breisach waren mehrfach
Schauplatz von Kämpfen und Belagerungen, die breisgauischen Ortschaften durch
Plünderungen, Kontributionen, Hunger und Seuchen verwüstet. An eine rechtliche
Austragung war für Jahrzehnte nicht mehr zu denken.

Seit 1654 lebten die Beschwerden über gewaltsame Eingriffe in die Forsthoheit im
Oberen Wald wie der Untertanenkonflikt im Wildtal noch einmal kurz auf. Die endgültige
Festlegung der Territorialgrenze zwischen den beiden Ortschaften fand erst
mit dem Vertrag vom 8./9. August 1766 ihren Abschluß.74 Die Gemeinde Gundelfingen
konnte sich die Holznutzung im Oberen Wald bewahren, mußte aber ihren Anspruch
auf die Eckeritgerechtigkeit aufgeben.

Einzelaspekte des Konflikts

Uber zwei Jahrhunderte ist das Ringen der Gemeinde Gundelfingen um die Nutzung
ihrer Wälder dokumentiert. Mit welcher Berechtigung kann aber dieser Vorgang
überhaupt als Einheit aufgefaßt werden? Sind es nicht zwei völlig getrennt zu betrachtende
Konflikte, einmal mit Freiburg, einmal mit Wildtal? Und die T\imulte im
Oberen Wald — lokalgeschichtliche Anekdote oder bäuerliche Selbsthilfe? Im folgenden
soll die These einer Konfliktkontinuität anhand von drei Entwicklungssträngen
begründet werden, dem sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen, dem rechtlichen
Aspekt und dem Prozeß der Territorialisierung.

Der Wald Grundlage der bäuerlichen Existenz

Bereits die Mutmaßungen über die Entstehung von Besitz- oder Nutzungsrechten
Gundelfingens am sog. Herzogenwald sind von wirtschaftlichen Überlegungen maßgeblich
geprägt. Unterschiedliche Vorstellungen von der Ausbeutung der Waldressourcen
zeichnen sich bereits im Mittelalter ab. Im dörflichen Wirtschaftsleben war
die gemeinsam genutzte Allmende ein unverzichtbarer Bestandteil. Sie bildete die
wesentliche Grundlage für die Viehhaltung, war ein kostenloses Reservoir für die Beschaffung
von Bau- und Brennholz und stellte nicht zuletzt einen Puffer dar, durch
den witterungsbedingte Versorgungsengpässe oder demographische Schwankungen
abgefedert werden konnten. Die extensive Nutzung setzte eine Mindestgröße von
etwa der zwei- bis dreifachen Fläche der Feldflur voraus. Demgegenüber reichten die
Interessen der Herrschaft über den agrarischen Sektor hinaus. Wildbann und Bergregal
als Ausdruck der Landeshoheit über dieses breisgauische Reichsgut gingen von
den Bischöfen von Basel an die Zähringerherzöge, nach deren Ableben an die Grafen
von Urach bzw. Freiburg über.75 Die Wahl des Standorts für deren ersten Stammsitz
im Breisgau wird bereits mit dem Silberbergbau in Verbindung gebracht. Mit der
Gründung einer Stadt und deren Aufblühen trat eine veränderte Situation ein. Die expandierende
Stadtbevölkerung trat als Konkurrent bei der Waldnutzung auf. Steigende
Immobilienpreise machten den Boden als Kapitalreserve attraktiv, was auch
die unter ständigen Geldnöten leidenden Grafen von Freiburg zu schätzen wußten.

Die im 15. Jahrhundert erstmals schriftlich belegten Spänne und Irrungen zwischen
Freiburg und den Mooswaldgemeinden sind eine Folge der Freiburger Territorialpo-

88


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0090