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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1993/0098
gabenhoheit über die Untertanen oder Forstordnung wurde unter Verweis auf den
fehlenden Lehensnexus und das freie Eigentum die superioritas territorialis postuliert
und verteidigt. Im Territorialstreit mit der übermächtigen Markgrafschaft dagegen
erkannte man gerne die Zuständigkeit Ensisheims als Landesregierung an.
Bezeichnenderweise treten die Appellationen der Untertanen an die vorderösterreichische
Regierung erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts auf, als diese Frage zugunsten
der habsbui^ischen Landeshoheit bis auf einige formelhafte Relikte entschieden war.

Nachdem die Gundelfinger Bauern seit über 150 Jahren um ihren Wald bangen
mußten, von der Obrigkeit eine tatkräftige Abhilfe nicht zu erwarten war und wegen
der wirtschaftlichen Belastungen des Dreißigjährigen Krieges eine weitere Beschränkung
der Viehwirtschaft als unerträglich empfunden wurde, war die „Reizschwelle"
erreicht.101 Eine nach Jahren wieder gute Eckeriternte und das gleichzeitige Verbot
der Eichelmast waren der berühmte Tropfen, der das Faß zum Uberlaufen brachte.
Doch selbst in diesem Stadium brach der Kontakt zur Herrschaft nicht sogleich ab.
Die Gemeinde versuchte auch jetzt noch, ihr Handeln von der markgräflichen Verwaltung
absegnen zu lassen, wie die rasch aufeinanderfolgenden Botengänge nach
Emmendingen belegen. Die Gemeinde signalisierte von Anfang an ihre feste Entschlossenheit
, den diesjährigen Haupteckerit zu nutzen. Die Bruchlinie zum Ungehorsam
, und anders sind die eigenmächtigen Gewalttätigkeiten der Untertanen nicht
zu bewerten, zeichnet sich dort ab, wo die erflehte herrschaftliche Hilfe, Schutz und
Schirm, sich auf den Ratschlag beschränkte, man solle dem Gegner mit Beschaiden-
heit und gueten Worclten begegnen. Als das Oberamt nach 14 Tagen endlich tätig
wurde, hatten sich die Ereignisse vor Ort bereits verselbständigt.

Es ist hier nicht zu entscheiden, inwieweit die Vorwürfe über den Hergang der Tumulte
im Spätsommer 1628 der Wahrheit entsprechen. Aber die Aussagen genügen
um festzustellen, auf welche Argumentation zurückgegriffen wurde, um die jeweilige
Gegenseite des Friedensbruches zu beschuldigen. Vor allem die von der Herrschaft
Wildtal erhobenen Anklagen knüpfen gezielt an die noch aus dem Bauernkrieg und
späteren Aufständen gegenwärtigen Symbole des Aufruhrs an: Bewaffnung, Anwerbung
von Reitern, Sturmglockenläuten,102 Formierung eines hellen Haufens, Ein-
schwörung im Wirtshaus, Solidarisierung mit Nachbargemeinden. Die Wildtaler
konnten sogar einen Zeugen benennen, nach dessen Aussage gerade nicht von einer
spontanen Eskalation die Rede sein konnte, sondern ein schon länger beschlossener
Plan zur Ausführung gekommen war. Der in der Freiburger Neuburg wohnende
Schmied Bernhard (oder Bernhard Schmied?) wollte schon seit über 20 Tagen davon
gewußt haben, daß Gundelfingen die Wildtaler aus dem Wald schlagen wollte. Der
für die Aktion ins Auge gefaßte Termin mußte dann allerdings um einen Tag verschoben
werden, weil die Reiter zur Eintreibung des Wochengeldes in den Ort gekommen
waren.

Im übrigen waren die Feindseligkeiten nicht nur auf das umstrittene Waldgebiet beschränkt
geblieben. Man schlug und beschimpfte sich, wo man einander nur begegnete
: Im unteren Glottertal konnte Kilian Flamm einem Angriff mit der Axt gegen
ihn nur entkommen, weil er beritten gewesen war. Der Schönemeier wurde aufs massivste
eingeschüchtert, damit er nicht etwa zugunsten des Wildtals aussagte. Ein
Wildtaler Hirtenbube hatte es nur einem glücklichen Zufall zu verdanken, daß er

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