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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1994/0014
Die romanischen Bauteile des Freiburger Münsters und ihre stilgeschichtlichen Voraussetzungen. Stu
dien zur spätromanischen Baukunst am Oberrhein, Köln 1973, S. 181 Anm, 61. Die Erwähnung eines
„altare beati Nicolai" in der Schilderung einer Wunderheilung, die sich „in Fryburgo" im Jahre 1280
zugetragen haben soll und in den im Jahre 1290 zusammengestellten Miracula sanctae Mariae überlie
fert ist (cfr. Peter P. Albert, Urkunden und Regesten zur Geschichte des Freiburger Münsters, in:
Freiburger Münsterblätter 3, 1907, S. 66—77, hier S. 68 Nr. 44), muß nicht zwangsläufig auf einen
Nikolausaltar im Münster bezogen werden; es könnte sich auch um den Hauptaltar der Vorstadtkirche
St. Nikolaus handeln.

13 Zum Faldistorium als Zeichen der Gerichtshoheit cfr. Alfred A. Schmid, in: RDK (wie Anm. 2),
Bd, VI, Sp, 1229f.; Adriano Peroni, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. IV, Sp. 253f.; zu Faldisto-
rien in Herrscherbildern cfr. Otto Gerhard Oexle, Memoria und Memorialbild, in: Memoria. Der
geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter, hg. v. Karl Schmid/Jq&chim
Wollasch, München 1984, S. 384—440, hier S. 399f; zur Verleihung des Faldistoriums als prakti
ziertes wie als verbildlichtes Investiturzeremoniell cfr. Adolf Reinle, Die Ausstattung deutscher
Kirchen im Mittelalter, Darmstadt 1988, S. 58; RDK, Bd. VI, Sp. 1230. Das dem Freiburger Münster
am nächsten stehende Vergleichsstück einer Faldistoriumsdarstellung bietet die Galluspforte am Basler
Münster. Am dortigen Tympanon thront Christus als Weltenrichter auf einem Faltstuhl (eine freie
Nachbildung dieser Darstellung zeigt das spätromanische Tympanon von St. Morand bei Altkirch im
Elsaß). Das Basler Tympanon überträgt die Rechtsprechung, die sehr wahrscheinlich vor der Kulisse
dieses Weltgerichtsportales praktiziert wurde, möglicherweise in einen bildlichen Zusammenhang mit
jenem kostbar geschmückten Faltstuhl, den — sofern wir der Überlieferung des 16. Jahrhunderts ver
trauen dürfen — Kaiser Heinrich IL dem Baseler Münster gestiftet hatte; cfr. Percy Ernst
Schramm, Herrschaftszeichen und Staatssymbolik. Beiträge zu ihrer Geschichte vom dritten bis zum
sechzehnten Jahrhundert (= Schriften der Momimenta Germaniae historica XIII), 3 Bde., Stuttgart
1954—1956, Bd. 3, S. 1097; Alfred A. Schmid, in; RDK (wie Anm. 2), Bd. VI, Sp, 1226. Faldisto
rien lassen sich an Herrscherporträts auch in der Fassadenskulptur sakraler Bauten nachweisen: u.a.
Kaiser Friedrich I. Barbarossa am Westportal des Freisinger Domes; vermutlich Alfonso X. „El Sa
bio". König von Kastilien-Leon, am Gerichtsportal der Kathedrale von Leon; Kaiser Maximianus am
Dom zu Fidenza.

Auf den romanischen Tympana aus Lauffen (heute im Württembergischen Landesmuseum in Stuttgart
; cfr. Heribert Meurer, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart. Die mittelalterlichen
Skulpturen, I. Stein- und Holzskulpturen 800—1400, Stuttgart 1989, S. 56f. mit Abb.) und aus Ichtershausen
(heute im Schloßmuseum von Gotha; cfr. Edith Neubauer, Die romanischen skulptierten
Bogenfelder in Sachsen und Thüringen, Berlin 1972, S. 128f., mit Abb. 86) sind zwar ebenfalls thronende
Bischofsheilige dargestellt, die nicht segnen, sondern ähnlich wie in Freiburg Buch und
Krummstab halten; allerdings thronen sie nicht auf Faltstühlen. Das nach meiner Kenntnis einzige
dem Freiburger Relief ikonographisch entsprechende Steinbildwerk eines Bischofsheiligen auf einem
Faldistorium stammt nicht von einem Bogenfeld, sondern gehörte ursprunglich zu einer Gruppe von
Reliefs, die die Chorschranken der ehemaligen Klosterkirche von Neustadt am Main schmückten;
heute ist es im nördlichen Seitenschiff vermauert; cfr. Die Kunstdenkmäler von Unterfranken und
Aschaffenburg, Heft IX. Bezirksamt Lohr, bearb. v. Adolf Feulner, München 1914, S. 72 u. Taf.
VI; Eugen Lüthgen, Romanische Plastik in Deutschland, Bonn-Leipzig 1923, Taf. XXV.

15 Cfr, u, a. Hans Karlinger, Die romanische Steinplastik in Altbayern und Salzburg 1050—1260,
Augsburg 1924, Taf. 8, 8a (Abb, 2—5).

16 Die Ideef Tympanonreliefs auf Siegelbilder zurückzuführen, ist nicht neu. Schon Hermann Beenken
(1924) und Edith Neubauer (1972) haben eine mögliche Abhängigkeit des Ichtershauser Bogenfeldes
(cfr. Anm. 14) von Siegelvorlagen nicht ausgeschlossen; cfr. Hermann Beenken, Romanische Skulptur
in Deutschland. 11. und 12. Jahrhundert, Leipzig 1924, S. 100, und Neubauer (wie Anm, 14), S.
129.

17 Vgl. Giacomo C. Bascape, Sigillographia. II sigillo nella diplomatica, nel diretto, nella storia, nelT
arte, Milano 1978, II, S. 235 ff. mit Taf. 45 f. Das Mosaik trägt die folgende Umschrift: SIGNUM OR-
DINIS SANCTAE TRINITATIS ET CAPTIVORUM.

Jean-Louis Kupper, Rudolf, Bischof von Lüttich (1167-1191): Ein Zähringer im Maasraum, in: Karl
Suso Frank (Hg.), Die Zähringer in der Kirche des 11. und 12. Jahrhunderts, München—Zürich

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