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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1994/0063
folge dieser unkalkulierbaren Verpfandungspolitik der Stadtherren hatte die Kommune
bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts den jeweiligen Amtsinhabern die ehemals
einflußreichen politischen Funktionen entzogen.58 Urkunden, die städtische Belange
betreffen und von der Stadt ausgestellt wurden, nennen als Repräsentanten der Bürgerschaft
nur noch Bürgermeister und Rat,59

Am 28. April 1368 war das Schultheißenamt an Graf Konrad von Fürstenberg verpfändet
,60 ehe eine deutliche Wende zugunsten der Stadt eintrat. Damals standen die
Herzöge von Osterreich gerade in Verhandlungen mit der Stadt Freiburg. Bei der Ent»
scheidung^ ob sich Freiburg den Habsburgern unterordnen sollte, waren für die Breisgaumetropole
die Erfahrungen der befreundeten Stadt Neuenburg mit den Habsburgern
als Stadtherren sicherlich von Bedeutung. Freiburg konnte von Neuenburg
unverfälschte Informationen aus erster Hand erwarten. So mußten also Albrecht und
Leopold von Osterreich durch Zugeständnisse an Neuenburg eine wohlwollende
Stadtpolitik dokumentieren. Daher geboten sie am 28, Mai 1368 dem Grafen von Fürstenberg
der Stadt Neuenburg das Schultheißenamt zur Lösung anzubieten.61 Im
Oktober des gleichen Jahres wurde der Stadt zudem erlaubt, zusätzlich 600 Gulden
auf das Schultheißenamt zu legen.62 Dies wurde als Ausgleich für erlittene Schäden
angesehen* Falls die Herzöge das Amt wieder an sich ziehen wollten, mußten sie
hierfür jetzt 120 Mark Silber und 600 Gulden (circa 1260 Gulden) aufbringen. Bis
zum Ende des Mittelalters verblieb dieses Amt in kommunaler Hand, was 1399* 1412
und 1427 von der Herrschaft schriftlich bestätigt wurde.63

Die Habsburger versprachen 1368 der Stadt Freiburg, sich an den Kosten des Herrschaftswechsels
zu beteiligen.64 Am 29. April wurde Albrecht von Buchheim, Land-
vogt zu Schwaben und Elsaß, von Albrecht und Leopold von Osterreich zu Verhandlungen
mit dem Grafen von Freiburg und deren Stadt bevollmächtigt.65 Im selben
Schriftstück versprachen die Herzöge ihren Untertanen, keinen — Städte, Bürger
oder Landleute — als Bürgen für etwaige Unkosten einzusetzen.66 Also auch den
Zeitgenossen waren die möglichen Folgekosten bewußt. Insgesamt stellten die Habsburger
der Stadt 32 000 Gulden zur Verfügung, indem sie Besitzungen im Elsaß an
den Grafen von Freiburg verpfändeten. Doch auch diese Summe mußte zunächst von
der Stadt aufgebracht werden, da diese elsässischen Besitzungen, die an den Basler
Bürger Johann von Wallpach verpfändet waren, zunächst auszulösen waren.67

Aufgrund der realen Machtverhältnisse im Breisgau sowie der finanziellen Ver-
sprechungen der Österreicher kamen die Verhandlungen schnell zum Abschluß. In
der neuen Privilegienbestätigung Kaiser Karls vom 1. August 1370 wird deutlich, wie
wenig Alternativen die Stadt 1368 besaß.68 Karl betonte, daß die Stadt von den Herzögen
„merkliches" Geld annehmen mußte, um sich von den Grafen loskaufen zu
können. Zudem hatte sich die Kommune unter österreichische Herrschaft begeben,
da sie von niemand anderem beschützt werden könnte. Schon am 8. Mai 1368 versprachen
Albrecht und Leopold, nachdem sich die Stadt in die Hände der Herzöge
begeben hatte, daß weder Graf Egon von Freiburg noch einer seiner Verbündeten als
österreichischer Hauptmann, Pfleger oder Landvogt eingesetzt würde.69 Am 23.
Juni lag die neue Verfassungsurkunde Österreichs für die Stadt Freiburg vor.70

Die Zahlungsmoral der Herzöge war, wie nicht anders zu erwarten, äußerst dürftig.
Erste urkundlich faßbare Streitigkeiten zwischen Stadt und ihrem ehemaligen Stadt-

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