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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1994/0079
tete der Landkomtur seinen Universalerben, „bei Vermeidung meines ewigen
Fluchs", zu bestimmten Maßnahmen, die der Wohlfahrt der beiden mit Erbteilen bedachten
Familien dienen sollten. Großzügig vermachte J. H. H, v. Kageneck auch
1 000 Gulden rheinisch als Kapital an die Kirche, „wo ich nach meinem Absterben
werde begraben werden"*, damit in solcher wöchentlich eine Hl. Messe für ihn, seine
Eltern und Verwandten gelesen werde. Für die „gemeinen armen Bettelleute ohne
Unterschied der Religion" wurden 150 Gulden rheinisch bestimmt. Weitere Legate
gingen an die Pfarrkirche in Munzingen zu Ehren der hl. Mutter Gottes, an die noch
lebende Frau Schwester, an Rupert Freiherr von Wessenberg („meinem Erben Herrn
Nepoten"), an Franz Otto Freiherrn von Schönau zu Säckingen, an Johann Adam
Freiherrn von Bodmans Franz Benedikt Freiherrn von Baden und an die Bediensteten
(ein Jahressold und Kleider). Eventueller Schuldendienst und das silberne Tafelservice
waren Teil des Fideicommisses. Sie durften nicht aufgeteilt werden. Der
Landkomtur merkte außerdem an, daß sich „in meiner Verlassenschaft eine große
Quantität von auserlesenen Malereien und Miniaturen finden werden", die — wie das
Silberservice — beim Fideicommiß bleiben müßten. „Große Portraits" des Hoch- und
Deutschmeisters Franz Ludwig von der Pfalz, des Kurfürsten von Köln, des Bischöfe
von Augsburg und von Königinnen Sardiniens waren neben den 15 Geheimnissen des
Rosenkranzes darunter. An Ordenskavaliere, die zur Beerdigung kämen, sollten die
Reise- und Aufenthaltskosten erstattet und ihnen der „vorhandene goldene Degen als
Erkenntlichkeit überreicht werden."

Der Tod des Landkomturs

Im Totenbuch der Freiburger Münsterpfarrei wurde der Tod J. H. H. v. Kagenecks am
29. Dezember 1743 mit einer ausführlichen Notiz15 verzeichnet. Dabei zählte offenbar
besonders, daß er kaiserlicher Geheimrat, Ritter des Deutschen Ordens, Landkomtur
der Bailei an der Etsch und im Gebirg und zugleich in Personaleinheit noch
Komtur der Südtiroler Deutschordenskommenden Bozen, Schlanders und Lengmoos
war, Als offizielle Zeugen wohnten der kageneckische Amtmann Alexander Eberhard
Buisson und der Kammerdiener Franz Fron der Bestattung bei, zu der Stadtpfarrer
Prof. Jakob Vicari den Verstorbenen in die Augustinereremitenkirche geleitete.

Wie schon im Mannheimer Testament angekündigt, zog sich der Landkomtur nach
Freiburg zurück, um dort die letzten Lebensjahre zu verbringen. Vorsorglich hatte
er sich schon 1726 diese Möglichkeit geschaffen und das stattliche Haus zum Wilden
Mann in der Salzgasse Nr. 5 gekauft.16 Wie die Freiburger Fertigungsprotokolle
vom 9. April und 20. April 1726 nachweisen,17 erwarb J. H. H. v. Kageneck sein
Haus um 7 200 Gulden von der Witwe des markgräflich-badischen Oberamtmanns
Franz Ernst v. Olisy zu Mahlberg. Dafür gab er sein elterliches Stadthaus zum Vogelsang
in der Salzgasse Nr. 12/1 um 2 880 Gulden an den Freiburger Gerichtsschreiber
Georg Anton Hinterfad weiter. Interessant sind nebenbei die Titel, die dem Landkomtur
in den Verkaufsprotokollen zugelegt wurden: „Herr zu Wühler (Stegen), Bleichen
(Bleichheim), Munzingen und Mördingen (Merdingen), des Deutschen Ordens Ritter
u. Landkommendeur der Balley an der Etsch u. im Gebirg, der röm. kaiserl. und
königl. Majestät, u. KurTrier- u. Kurpfalz. Geheimrat u. kurfurstl. Staats u. Confe-

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