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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1994/0081
t 1755 — 18, Mai — Komtur Wilhelm Jakob Eusebius Freiherr von Breitenlanden-

berg, Freiburg

Zur Erbschaftsregelung kamen am 27, Januar 1744 „in des Herrn Johann Friedrich
Freiherren von Kageneggs Wohnbehausung" die Herren Franz Walram Freiherr von
Haxthausen, Komtur zu Rheinberg, Christoph Breüning, hochfürstlicher Hoch- und
Deutschmeisterischer Geheimrat, und Franz Carl Schindler, Obervogt der Deutsch-
ordenskommende Freiburg, als Kommission des Deutschen Ordens zusammen. Nur
der Orden sollte nach dem Willen des Verstorbenen Exekutor und alleiniger Richter
in allen Fragen der Erbschaft, die strittig werden könnten, sein.23

Als Folge ergab sich, daß auch die Bestimmungen des Landkomturs für „diejenige
Kirch, wo ich nach meinem Absterben werde begraben werden", in Kraft gesetzt
wurden. Jeden Zweifel am Begräbnisort beseitigt das Protokoll der Abmachung, die
„Prior und Convent ord: Erem. S* P. Augustini allhier zur Freiburg im Breisgau" am
13, Februar 1744 unterschrieben.24 Zumal „hochgedachte Exzellenz den ersten Ja-
nuarij des ersthin ergangenen 1744ten Jahrs in unserer Klosterkirchen beigesetzt"
worden war, sahen sich Haupterbe und die Erbschaftskommission verpflichtet, die
bestimmten I 000 Gulden rheinisch an das Augustinereremitenkloster St. Erhard zu
übergeben. Andererseits versprachen der amtierende Prior, P. Alexander Ziter, und
drei Patres als Bevollmächtigte des Konvents, sofort und „auf ewige Zeit" in der Augustinereremitenkirche
„für die arme Seel" des Landkomturs, für seine Eltern, Geschwister
und Anverwandten wöchentlich eine HL Messe zu lesen.

Das Grabdenkmal

Bis die Bestimmungen des Landkomturs, sein Andenken mit einem Marmorepitaph
in der Begräbniskirche zu sichern, zur Ausführung kamen, ging allerdings ein Jahrzehnt
übers Land. Wer das Grabdenkmal schuf und wann es in der Freiburger Augustinereremitenkirche
erstellt wurde, darüber berichtet uns eine Quittung in den Erb™
schaftsakten:

„Ich Unterschriebener bescheinge hierdurch, daß ich Von Ihr Gnaden Herrn Baron
von Kagenegg für geliefertes Epitaph von Marmor richtig und zu untertänigstem
Dank bar empfangen hab laut Accords fl 425.
Freiburg dt 14 Juni 1753 J. F. Funck Bildh. von Bern "

Dieser unmißverständliche Nachweis macht alle stilistischen und künstlerischen
Spekulationen um den Bildhauer überflüssig. Als die Augustinereremitenkirche der
Säkularisation verfiel und 1823 durch die Stadt Freiburg in ein Theater umgewandelt
wurde,25 sah sich Graf Heinrich v, Kageneck 1822 veranlaßt, die Gebeine des Landkomturs
nach Munzingen übertragen zu lassen. Das mitübernommene, von feierlicher
Würde geprägte Marmorepitaphium blieb seither an der Südwand des Langhauses
der Munzinger Pfarrkirche erhalten.26

Der Bildhauer des Grabdenkmals

Johann Friedrich Funk (genannt I oder der Ältere) kam am 4. April 1706 in Mur-
ten/Schweiz zur Welt. Als er sich 1732 in Bern niederließ, stieg er rasch zum fuhrenden
Bildhauer der Stadt auf. Hervorragende Arbeiten zeugen von seinem Schaffen,

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