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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1994/0114
1750 wurde die offizielle Scheidung von Tisch und Bett ausgesprochen, und Charlotte
konnte sich mit einer erheblichen Pension darüber trösten, daß das einzige Kind dem
Vater anvertraut wurde.

Bald danach erlosch der Mannesstamm der Claus'schen Linie, wodurch erhebliche
Güter an Wolf Sigmund, den Rüster Stammherrn, fielen. Man nannte ihn den Sand-
plätzer, wohl weil er am Sandplatz in Straßburg wohnte; hier ging der völlig taube
alte Herr am 4. Juli 1755 abends spazieren und wurde dabei von einer Schildwache
angerufen. Wolf Sigmund überhörte das dreimalige Qui Vive, und so wurde er von
dem Soldaten erschossen. Damit fielen alle Böcklinschen Güter an Franz Jacob Christian
, den einzigen Überlebenden der vordem so zahlreichen Familie.

Diese Erbschaft aber war keine reine Freude. Der neue Stammherr mußte sofort
seinen Dienst in Straßburg quittieren, um sich ausschließlich der Verwaltung zu widmen
und all die Prozesse zu führen, die sich nun für ihn ergaben. Bei näherer Betrachtung
seines neuen Besitzes mußte er nämlich feststellen, daß er nur die unveräußerlichen
Stammgüter bekommen hatte. Das gesamte freie Vermögen war durch
ein Testament Wolf Sigmunds an dessen entfernten Neffen Philipp Reinhard v. Ber-
stett gefallen. Mit Franz Jacob Christian hatte der Sandplätzer sowieso aus unbekannten
Gründen in heftigem Streit gelebt; aber auch mit seinen sonstigen näheren Verwandten
scheint er dauernden Zank gehabt zu haben, Schuld daran waren wohl
teilweise Religionsfragen. Wolf Sigmund war, wie die meisten Böcklins, ein eifriger
Protestant; schon eine Generation vorher hatte es einen ähnlichen Streit gegeben: als
Philipp August aus der Claus'schen Linie katholisch wurde, hatten sich seine Vettern
so sehr darüber entsetzt, daß sie ihm, nach dem Ausdruck eines Augenzeugen, nicht
einmal mehr ein Glas Wasser gereicht hätten. Nun waren es die Cousine Philippine
v. Wyers geb. Böcklin und der Vetter Samson v. Landsberg, die sich durch ihren
Ubertritt zum Katholizismus die Gunst des strengen alten Herrn verscherzt hatten.
So hatte er denn Philipp Reinhard v. Berstett zum Erben eingesetzt und dies außerdem
in einem recht dunkel gehaltenen Testament, über das es sofort zu einem Prozeß
kam, der bis zum Kaiser in Wien und zum Reichskammergericht in Wetzlar ging.
Schließlich endete der Streit mit einem Vergleich. Berstett verzichtete auf alle Rechte
an Schloß und Stammgut Rust, erhielt aber statt dessen die Allodgüter daselbst, so
daß seit dieser Zeit die Berstetts einen eigenen Besitz in Rust hatten. Da Franz Jacob
Christian seinem Miterben auch noch 4000 fl in bar auszahlen mußte, geriet er alsbald
in die größten Verlegenheiten. Als einziger Lichtblick erschien in dieser Zeit
eine Erbschaft, die ihm drei kinderlose Tanten im Elsaß vermachten, so daß er wenigstens
die drückendsten Verpflichtungen begleichen konnte. Dennoch hinterließ er
seinem Sohn nicht weniger als 40 000 fl Schulden.

Der ehemals so heitere Mann verfiel in eine tiefe Melancholie, auch sein körperlicher
Zustand verschlechterte sich rasch, und am 10. Juni 1762 starb er in Obenheim
an einer Lungenentzündung. Nicht ein einziges Mal sprach er in seiner letzten Krankheit
von seiner Frau; alle Gedanken galten dem einzigen Sohn und Erben. Tn der
Obenheimer Kirche wurde er beigesetzt; als diese um 1890 völlig umgebaut wurde,
öfftiete man auch sein Grab, in dem die große Gestalt noch wohl erhalten war. Die
Brüder Wilhelm, Ludwig und Ernst Böcklin ließen damals eine neue Gruft mauern
und einen Gedenkstein setzen,

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