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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 5
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0007
Karl S. Bader zum 90. Geburtstag

Die „Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins (Schau-ins-Land)" widmet ihr Jahresheft
1995 Herrn Professor Dr. iur. Dr, phiL h. c. Karl S. Bader, der am 27. August
1995 in Zürich-Höngg seinen 90. Geburtstag feiern konnte. Die Widmung schließt
Glückwünsche und Dank ein, den Dank einer Landschaft und ihrer Geschichtswissenschaft
. Landschaften sind und waren es stets, von denen sich Bader anziehen ließ
und die ihm Lebensraum wie auch erste Pflanzstätten für ein bedeutendes wissenschaftliches
Werk wurden. Baders Lebenslauf folgend, wurden drei solcher geographischer
Schwerpunkte für ihn bestimmend und von ihm wieder geprägt: die heimatliche
Baar, der er stets aufs engste verbunden blieb, der Breisgau, an dessen
Universitätsstadt er die akademischen „Weihen" vom Doktorgrad bis zur Habilitation
empfing, wo er aber auch als praktischer Jurist tätig war, und schließlich die Nordostschweiz
, nachdem er 1953 einen Ruf an die Universität Zürich angenommen hatte
und wo er eine reiche wissenschaftliche Ernte einbringen konnte.

Das wissenschaftliche, thematisch breitgefächerte Lebenswerk Baders ist mit weit
über tausend Titeln geradezu überwältigend (bis 1975 verzeichnet in: Zwei Jahrzehnte
Rechtsgeschichte an der Universität Zürich, 1975, S. 83 ff.) und findet mit kleineren
Beiträgen bis zur Gegenwart seine Fortsetzung. Wer immer sich mit Rechts- und Landesgeschichte
befaßt, wird auf Baders Spuren stoßen. Viele wichtige Beiträge sind in
dem dreibändigen Werk „Ausgewählte Schriften zur Rechts- und Landesgeschichte44
(1983/1984) wieder zugänglich gemacht. Die ebenfalls drei Bände umfassenden „Studien
zur Rechtsgeschichte des mittelalterlichen Dorfes" (1957, 19625 1973) sind ein
Standardwerk, dessen Erwähnung nur offene Türen einrennt. Für andere Publikationen
kann ähnliches gesagt werden.

Der Breisgau nimmt in diesem Gesamtwerk einen besonders beachtlichen Platz
ein, was sich auch in dieser Zeitschrift niederschlägt. Wer zurückblättert, findet darin
zahlreiche Beiträge aus der Feder Baders, beginnend 1934 (61. Jahrlauf), zuletzt 1982
(101. Jahresheft). Daß solche Forschung auch außerhalb des akademischen Bereichs
Anerkennung fand, etwa in der Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch Elzach,
mochte den Gelehrten mit besonderer Genugtuung erfüllen.

Wer neun Jahrzehnte mit historisch wachem Sinn erlebte, wird sich vor allem den
Jüngeren der Frage stellen müssen, wie er selbst in der Geschichte des 20, Jahrhun-
derts bestanden hat. Uber den rechts- und landesgeschichtlichen Leistungen Baders
geht allzu leicht vergessen, daß sein Schriftenverzeichnis eine Fülle von Beiträgen zur
Kriminologie und Kriminalpsychologie, zur Rechtspolitik, zur juristischen Studienreform
und überhaupt zum rechtlichen Zeitgeschehen enthält, Dies ist wiederum nur
der literarische Niederschlag eines oder besser zweier biographischer Abschnitte, an
welche hier wieder einmal erinnert werden soll. 1933 mußte Bader aus politischen
Gründen aus dem Staatsdienst ausscheiden. Er ließ sich daher als Rechtsanwalt in
Freiburg nieder und war in dieser Eigenschaft eine Adresse als Strafverteidiger für

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