Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 80
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0082
Zustimmung zu Titel und die Erlaubnis, Vorlesungen zu halten, wehrte sich das Konsistorium
. „. .. Bibliothekscustos Schreiber mag wohl nach einigen Jahren, wenn die
Arbeiten in der Bibliothek einmal weiter vorwärts gebracht sind, Muße haben zu
ästhetischen oder philologischen Vorlesungen. Zur Zeit aber ist dieses nicht wohl
möglich, sein eigentlicher Beruf als Custos würde darunter leiden, b) Wird es sich
wohl von selbst verstehen, daß Schreiber, ehe er an der Universität Vorlesungen halten
kann, sich zuvor nach der bestehenden Norm habilitiren müßte. Denn da solche
akademische Vorlesungen mehr voraussetzen als philologische Vorträge für Gymnasiasten
, so folgt daraus, daß ein Gymnasiallehrer sich mit seinem Unterricht Ehre erworben
hat, noch nicht, daß er auch zu philologisch-kritischen Lesevorträgen qualifi-
zirt sei. Auch haben wir zu Prof. Schreiber das Vertrauen, daß er die Qualitäten dazu
theils wirklich besitze, theils sich noch in kurzer Zeit erwerben werde. Nur scheint
uns seinem eigentlichen Berufe zuträglicher zu seyn, wenn er mit ästhetischen und
philologischen Vorlesungen sowohl als auch mit der Habilitirung zu solchen noch
einige Jahre wartet."31 Das Konsistorium beanstandete den Rang Schreibers als
Gymnasiallehrer, der ihn nicht befähige, auch an einer Universität zu lehren, obwohl
zu diesem Zeitpunkt gerade erst begonnen wurde, eine Regelung für die Zulassung
als Hochschullehrer durchzusetzen, die — seit 1818 praktiziert — definitiv erst umgesetzt
wurde.32 Es wurden ihm auch nicht seine Fähigkeiten abgestritten, der Kritikpunkt
war vielmehr die vom Konsistorium als Einmischung empfundene Zulassung
Schreibers als Hochschullehrer durch das Ministerium. Das Konsistorium bestand
auf dem Selbstverwaltungsrecht der Universität und der eigenständigen Auswahl der
Professoren. „Aus dieser ganzen Darstellung geht demnach hervor, daß das Gesuch
des 2ten Bibliothekscustos Schreiber, welches er mit Umgehung der betreffenden Fa-
cultät, des akademischen Senats und der bereits erwähnten allerhöchsten Normativs
an das hohe Ministerium des Innern selbst ein Versuch war, sich als Professor und
Docent an unsrer hohen Schule einzuschwärzen."33 Das Ministerium, das selbst ein
Interesse an einer reglementierten Zulassung für Hochschullehrer hatte, nahm nach
dem Protest der Universität seine zunächst erteilte Zustimmung zurück und entschied
gegen Heinrich Schreiber. Dieser war jedoch nicht gewillt, dem Ratschlag des Konsistoriums
zu folgen und seine wissenschaftlichen Ambitionen zunächst hinter den
bibliothekarischen Arbeiten zurückzustellen. Vielmehr beteiligte er sich an der historischen
Preisaufgabe der philosophischen Fakultät vom Juni 1820, die das „Unglückliche
Ende der letzten Agilolfinger in Schwaben" zum Thema hatte. Die Arbeiten
waren anonym, von anderer Hand geschrieben und mit einem Motto versehen, einzureichen
. Die Preisaufgaben hatten schließlich nach ihrer Annahme unter allen Fakultätsmitgliedern
zu kursieren. Erst nach der Beurteilung und Bewertung sollte der
Umschlag mit der Namensnennung des Verfassers erbrochen und der Verfasser offengelegt
werden. Der Umschlag mit Namensnennung der abgelehnten Arbeit wurde ungeöffnet
vernichtet.34 Die Schreibersche Preisschrift hatte das Motto „sola virtus"
und war eine von zwei Preisaufgaben, die die philosophische Fakultät angenommen
hatte. Mit Ausnahme von Simon Erhardt, der sie zwar für gut, aber nicht für preiswürdig
hielt, beurteilten alle Fakultätsmitglieder die Arbeit als preiswürdig. „Bei Eröffnung
des versiegeltes Mottos ,sola virtus4 ergab sich als Verfaßer der genannten
Preisschrift Herr Heinrich Schreiber, früher Gymnasiumsprofessor, izt 2ter Custos

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