Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 103
(PDF, 35 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0105
Konfession in der Verfassung ebenfalls nicht erwähnt sei, die aber trotzdem lehrten.
Die Verteidigung Schreibers durch Stromeyer dürfte wohl deshalb so heftig ausgefallen
sein, da dieser sich als Protestant ebenfalls ähnlichen Angriffen von Katholiken
ausgesetzt sah. Es versteht sich von selbst, daß sich auf diese Ausführungen wiederum
der Prorektor zu einem Votum wegen Beleidigung und Behauptung falscher
Sachverhalte veranlaßt sah. Jakob Sengler versuchte, sich als Fakultätskollege Schreibers
ziemlich unsicher und ausweichend zu verhalten. Grundsätzlich sprach er aber
ebenfalls dem Prorektor die Kompetenz ab, Vorleseverbote über Kollegen zu verhängen
, deren Vorlesungen vom Ministerium bereits genehmigt worden waren.

Am Ende der Diskussion wurden zwei Fragen zur Abstimmung gestellt. Der Antrag
, daß der Prorektor seine Maßregel zurücknehmen sollte, wurde von Woringen,
Stromeyer und Sengler, d. h. mehrheitlich befürwortet, nur der Theologe Schleyer
stimmte dagegen. Für einen Tadel des Prorektors sprachen sich nur Woringen und
Stromeyer aus, Schleyer lehnte ihn ab. Sengler hielt einen Tadel nicht für notwendig,
da die Abstimmung eindeutig gegen die Maßnahme des Prorektors ausgefallen sei.
Offiziell wurde das Ministerium um Rücknahme der Anordnung des Prorektors gebeten
, während Schwörer schon während der Abstimmung eine Rücknahme seiner
Anordnung verweigerte. Schließlich wurden die Sondervoten beigefügt, die die einzelnen
Standpunkte nochmals untermauerten: Schwörer protestierte gegen den Senatsbeschluß
, da er gegen den Stiftungszweck der Universität verstoße, Schleyer
schloß sich dem an.

In ihrer Sitzung am 8. Mai 1845 hatte sich die philosophische Fakultät in Anwesen-
heit von Dekan Baumstark, Deuber, Schreiber, Wetzer, Sengler, Ottinger, Feuerbach
und Müller eingehend mit der eigenmächtigen Vorgehensweise Schwörers beschäftigt
. Wegen Schwörers selbstherrlicher Entscheidung wandte sich die Fakultät sogar
selbst in einem ungewöhnlich scharfen Schreiben und der Bitte um Aufhebung der
Suspension unmittelbar an das Ministerium. Die philosophische Fakultät ließ keinen
Zweifel daran, daß die außerordentliche Maßregel Schwörers in keiner Weise zu entschuldigen
sei, zumal keinerlei Dringlichkeit vorgelegen habe. „Der Prorector hat
sich also nicht blos eine Gewaltthätigkeit gegen ein Mitglied der Philosophischen Fakultät
erlaubt, sondern auch darin gefehlt .. da er weder Senat noch Fakultät zu
Rate zog oder wenigstens unterrichtete. Zweitens liege „... in der Verletzung der
Rechte dieses einen Mitglieds der Facultät . . . zugleich eine Verletzung der ganzen
Fakultät und der Rechte jeden einzelnen Mitglieds derselben" Zum Dritten sei dadurch
„... eine Störung der Facultät in Erfüllung jener heiligen Pflichten involvirt,
welche derselben als lehrender Corporation unerläßlich obliegen .. "98

Am 20. Mai fand im Beisein des Universitätskurators Reck eine weitere Sitzung
zum Fall Schreiber statt. Reck betonte die Bedeutung des Falles und sollte zwischen
Universität und Ordinariat vermitteln, Zum Zeitpunkt der Verhandlungen standen
eine Beschwerde Schreibers an den Curator (datiert vom 3. Mai), eine Beschwerde
Schreibers an das Innenministerium (datiert vom 5. Mai) und eine Beschwerde der
philosophischen Fakultät (datiert vom 8. Mai), alle drei gegen den Prorektor, zur Debatte
. Hinzu kam eine Eingabe der theologischen Fakultät für ein Vorlesungsverbot
Schreibers (datiert vom 19. Juli). Die Sitzung wurde zunächst mit einem Beitrag
Schleyers eröffnet, der die unterstützende Haltung der philosophischen Fakultät für

103


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0105