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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 146
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0148
gleich vorläufig ein hölzernes Kreuz darauf gesetzt."28 Schon Anfang September
I84929 wendet sich der zu einem Besuch in Freiburg zwecks Anlage einer Grabstelle
für seinen Sohn im „Goldenen Engel" abgestiegene Justizrat Dortu an den Freiburger
Gemeinderat mit der Bitte, ihm auf dem Wiehre-Friedhof zu den üblichen
Konditionen die Möglichkeit zum Graberwerb zu gewähren, um dort einen Denkstein
zu errichten. Dies wird ihm auch ohne weiteres gegen eine Gebühr von 25 fl. gestattet
, jedoch mit der Auflage verbunden, sich wegen des Grabsteines mit der zuständigen
Polizeibehörde ins Benehmen zu setzen. Dies scheint jedoch beidseitig mit Komplikationen
verbunden gewesen zu sein. Denn zwei Jahre später30 richtet der mit
Dortus Vater bekannte Hoftat und Professor an der Polytechnischen Schule Eisenlohr
eine Bitte an den Gemeinderat dergestalt, daß nach drei bisher ohne Antwort gebliebenen
Eingaben Dortus Bescheid gegeben werde hinsichtlich eines Leichensteines
und einer Grabeinfassung, „damit ich den unglücklichen Eltern, die ihr einziges
Kind, seinen Verirrungen erlegen, auf eine so schreckliche Weise verloren haben,
antworten kann " Er schlägt zugleich vor, mit der Genehmigung die Auflage zu verbinden
, „daß keine Inschrift auf das Grab kommt, die einen politischen oder sonst
aufregenden Charakter hat." Das Bürgermeisteramt bescheidet daraufhin am 2. Dezember
1851, daß der Antragsteller sich in dieser Angelegenheit an das Großherzogliche
Stadtamt zu wenden habe.

Für die nächsten zehn Jahre vermelden die Akten nichts in dieser Sache, wir können
jedoch auf Grund von Hinweisen in den letztwilligen Verfügungen der Witwe des
1858 in Toulouse verstorbenen Justizrates davon ausgehen, daß in dieser Zeit und
nach dem Tode ihres Mannes die noch heute bestehende Gruft, freilich in einer, was
die Außengestaltung anlangt, etwas veränderten Form angelegt worden ist. Zwei Hinweise
stützen dies: Einmal bestimmte Frau Charlotte Sophie Päuline Dortu geb.
Schlinke in einem am 22. Dezember 1860 in Montpellier, ihrem damaligen Wohnort,
gefertigten Zusatz zu ihrem Testament, daß nach ihrem Todesfelle ihr Körper einbalsamiert
und nach Freiburg verbracht werden solle, „woselbst ich in der Gruft, die
ich habe auf dem Kirchhofe in der Wiehre für meinen Mann und Sohn bauen lassen,
beigesetzt werden will.";31 zum andern geht lange Zeit später, im Jahre 1888, bei
der Stadt Freiburg eine Anfrage nach dem Verbleib der seinerzeit vom Fragesteller
gesetzten Gedenktafel auf der Grabstätte Dortu ein, die seit etwa neun Jahren mit
einem größeren Denkmal geschmückt sei. Das Stadtbauamt stellt daraufhin fest, daß
das Grabmonument etwa Anfang der 1860er Jahre gesetzt worden sei und der frühere
Gedenkstein sich nun im Innern der Gruft befände.32 Dieses ca. 1,20 m hohe und
60 cm breite, mit dem Kreuzeszeichen geschmückte Grabzeichen aus rotem Sandstein
, dessen vergoldete Lettern nur Namen, Herkunft („aus Potsdam") und Lebensdaten
vermelden,33 muß als weitgehendes Zugeständnis an die Auflagen der städtischen
Polizeibehörde gewertet werden, jegliche politische Aussagen zu vermeiden;
das Kreuz freilich für den bekennenden Atheisten Dortu konterkariert die polizeiliche
Auflage in der Erzbischofstadt in fast unerträglicher Weise.

In den Unterlagen des Freiburger Stadtarchivs finden sich die Abschriften der letztwilligen
Verfügungen der Dortu-Witwe, beginnend mit dem Jahre 1859 und endend
mit dem Todesjahre 1861. Das erste Testament34 datiert aus dem Jahre 1859; darin
setzt Maxens Mutter die Stadt Potsdam zur Universalerbin ein mit der Auflage, eine

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