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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 35
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0037
südöstlich des Bernlappschen Lehens im Bereich des Schauinslandmassivs, unterstand
allerdings nur zu einem Viertel den Herzögen; das Wildbann-Lehen der Herren
von Falkenstein im Kilchzartental fügte sich nordöstlich an das Bernlappsche Lehen
an und bezog zumindest teilweise das Kapplertal mit ein, wie 1452 eine Verleihung
von Berg Werkseigentum durch Konrad von Falkenstein und durch Hans Ulrich
Meyer von Wiler zeigt. Allerdings kam es 1466 vor dem Rottweiler Hofgericht zu
einem interessanten Prozeß: Thomas Snewlin Bernlapp von Bollschweil berief sich
dabei auf sein lehen von der herschafft Osterreich mit wilpennen, Silberberg, berckh-
werkhy Vischenzen Vnnd bädern, um einem Bauern in Kappel die Einrichtung eines
Bades zu untersagen. Daß der Snewlin damit nicht durchdrang, wurde lediglich
damit begründet, daß der Bauer nicht warmes Quellwasser benutzte. Snewlins Anspruch
auf das Kappler Tal wurde dagegen nicht grundsätzlich zurückgewiesen,20

Die scheibchenartige Aufteilung eines größeren Teiles der österreichischen Bergbau
- bzw. Wildbannzone im südlichen Schwarzwald, an welcher die Snewlin Bernlapp
teilhatten, läßt sich einigermaßen sicher in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts
hinein zurückverfolgen. Immer wenn sich ein Wechsel an der Spitze der Herrschaft
vollzog, kam es zur Erneuerung bestehender Lehensverhältnisse, wie das
bereits bei den erwähnten Dokumenten der Herzöge Albrecht 1444 und Sigismund
1472 zu bemerken war.

Als daher in den Jahren 1411/12 Herzog Friedrich den österreichischen Besitz im
Breisgau als Nachfolger seines Bruders Leopold und dessen Frau und Witwe Katharina
von Burgund übernahm, hatte dies gleichfalls eine Reihe von Lehensbestätigungen
mit sich gebracht. Zwar hat sich das Original bzw. eine Kopie der damaligen
Snewlin-Bernlappschen Belehnung nicht aufspüren lassen; doch fand sich im Stadtarchiv
Freiburg ein Dokument vom 17. Oktober 1440, worin jene auf etwa 1412 anzusetzende
Belehnung durch Herzog Friedrich angesprochen wird: Herzog Friedrich
von Osterreich selig habe seinerzeit dem Hansen, Dietrich vnd Lapen genant Bern-
lapen gelühen die Wiltbenn ze Bolswilr vnd In andern Irem gerihte, das Berg-
werch vnd Wiltbenne an dem Brunberg vnd ander lehen. die har rürent von der Herschafft
von Friburg.21

Der Umfang des Wildbanndistrikts wird auch bei diesen verknappten Angaben
deutlich erkennbar und war mit jenem der späteren Belehnungen durchaus identisch.
Darüber hinaus erfahren wir aber hier ausdrücklich, daß sie als Teil der Herrschaft
von Friburg galten, d.h. sie stammten aus dem ehemaligen Besitzkomplex der Grafen
von Freiburg, Der dem Kindesalter noch nicht entwachsene Graf Konrad III. von
Freiburg übernahm 1385 die Herrschaft Freiburg, die nicht zu verwechseln ist mit
der Stadt, die ja schon 1368 in österreichische Hände gelangt war. Es ist mit Sicherheit
davon auszugehen, daß er al s der Erbe seines Vaters Graf Egen III. die Lehenstitel
der Snewlin Bernlapp von Bollschweil bereits in dem genannten Umfang erneuert
hat. Nach dem Erreichen der Volljährigkeit wurde das 1392 wiederholt. Dies muß
sich Mitte März zugetragen haben, als parallele Belehnungen an die Herren von Falkenstein
und der Herren von Staufen bestätigt und auch das Viertel des Wildbanns in
der Britznach (Obermünstertal) erneuert wurden. Als Beispiel für die gräfliche Belehnung
sei die des Thomas von Falkenstein vom 16, März 1392 in verkürzter Form
vorgestellt:22

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