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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 44
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0046
genannten Orte erstrecken sich teilweise noch bis heute als Reste einer einstigen
Mark- bzw. Allmendgemeinschaft als Exklaven weit ins Gebirge hinein und umfassen
z.B. im Falle Kirchhofen die zum Möhlintal hin entwässernden Wälder unmittelbar
hinter dem Birkiberg.

Der geographische Bereich der im Jahre 1028 durch Heinrichs Nachfolger Konrad
II. dem Hochstift Basel im Breisgau übertragenen königlichen Rechte an einigen Silbergruben
im Breisgau beschränkt sich bei den einwandfrei identifizierten Lokalitäten
auf einen Kernbereich zwischen Badenweiler und dem Münstertal. Auch die
nicht sicher zu identifizierenden Moseberch, Lupercheimaha und Litxberg sind hier
und kaum weiter nördlich in Richtung Möhlintal zu suchen. Die oft wiederholte Behauptung
, die Urkunde nenne die Örtlichkeiten in einer topographischen Reihenfolge
von Nord nach Süd, ist problematisch und trägt im übrigen nicht zur Lösung
des Problems bei. Die Gruben lagen im Falle Sulzburg innerhalb, in den Fällen Badenweiler
und Steinbrunnen aber außerhalb des Bereiches, den der Bischof durch
grundherrliche oder sonstige Rechte kontrollieren konnte.

Als der Bischof von Basel 1083 auf seine grundherrlichen Rechte im obersten
Möhlintal verzichtete, wurden die Grenzen der cella so umschrieben: cunctisque
lociSy que sunt in circuitu ejusdem celle a quibus nives pro declivia montium dilabi
in valles dinoscuntuK Die Schneeschleipfi, d. h. die Wasserscheide der Bergrücken
ringsum galt demnach als Grenze. Leider unterblieb die genaue talseitige Abgrenzung
gegen Bollschweil zu. Dort schloß sich bis ins frühe 14. Jahrhundert die ausgedehnte
Allmende der alten Markgenossenschaft (Bollschweil, Biengen, Ehrenstetten
, Kirchhofen) an, und da zu jener Zeit auch etwas Bergbau - wenn vielleicht auch
nicht kontinuierlich - umgegangen zu sein scheint, liegt der Schluß nahe, daß dieser
Bereich um den Birkiberg schon vor 1083 deutlich von der Rodungsinsel cella, dem
nachmaligen Gebiet des Klosters, geschieden war. Das Grubenrevier blieb jedenfalls
— wenn auch ungenannt - von dem Besitzwechsel unberührt Dem damals allenfalls
bescheidenen frühen Bergbau am Birkiberg tut im übrigen die Bemerkung der Vita
des heiligen Ulrich keinen Abbruch, wenn sie bei der Suche Ulrichs nach dem geeigneten
Platz für sein Klösterchen hervorhebt, er sei weitab vom weltlichen Getriebe
gelegen: a saecularium turbine longe remotum.49

Die erkennbare Aussparung des Birkibergs vom engeren Bereich des Klosters erinnert
im übrigen an die Ausgrenzung der Bergwerkszone bei Kroppach und am Et-
zenbach/Lusberg (Luxberg?) im vorderen Münstertal, als zu Beginn des 10. Jahrhunderts
die Grenzen für das engere Klostergebiet von St. Trudpert fixiert wurden.50

Vor kurzem hat A. Zettler ein Bergbauprivileg Friedrich Barbarossas vom Jahr
1154 ins Spiel gebracht, womit dieser dem Basler Bischof das Recht einräumt, nach
Silber zu graben und Silbergruben zu betreiben, und zwar überall in seinem Bistum:
in omni loco episcopatus tui. Zettlers Überlegung, ob mit episcopatus tatsächlich das
Bistum gemeint sei oder vielleicht das bischöfliche Einflußgebiet und damit nicht
nur die mit dem ganzen oberen Elsaß zu seiner Diözese zählenden Südvogesen, sondern
eben auch der Breisgau, dürfte indessen kaum zutreffen. Dies hätte das Dokument
denn wohl doch erläuternd zum Ausdruck gebracht angesichts der dann nicht
herkömmlichen Auslegung des Begriffs episcopatus in Verbindung mit seiner daraus
folgenden beträchtlichen Erweiterung in die Diözese des Konstanzer Amtskollegen

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