Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 45
(PDF, 57 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0047
hinein. Zudem bekräftigte Barbarossa gerade im darauffolgenden Jahr LI55 dem
Konstanzer Bischof dessen überkommene Grenzen unter eindeutiger Verwendung
des Begriffes episcopatus. Dabei wird auch des Breisgaus gedacht, nämlich: ad oc-
cidentem ... usque adfluvium Bleichaha, qui dirimitMortenowe et Briskowe, inde
per decursum eiusdem aque usque ad Renum fluvium, inter Basiliensem vero epis-
copatimu ubi fluvius predictus Bleichaha cadit in Rehnum et sie per ripam Rheni
interpretaxatam silvam Swarzwalt usque adflumenAram Bezeichnenderweise
wurde denn auch das Dokument von 1154 im 13, Jahrhundert nie vom Hochstift
Basel zur Absicherung seiner Rechtsposition im Breisgau herangezogen.51

Wichtiger erscheint mir die geringfügige erklärende Änderung, die Zettler bei der
königlichen Bestätigung des Privilegs von 1028 im Jahre 1131 beobachtet hat. Schon
hier werden neben den bereits gefundenen Erzlagerstätten (inventas) auch die inskünftig
zu findenden (inveniendas) beansprucht, was sich aber wohl mehr auf die damals
einsetzende Dynamik des Silberbergbaus in den bereits zugesprochenen alten
Revieren bezog und nicht unbedingt ein räumliches Ausgreifen auf weitere Teile des
Breisgaus beinhalten dürfte.52

Die sich im 12. Jahrhundert verändernde Auffassung der königlichen Rechte an
den Silbergruben im Sinne des späteren Bergregals liegt der auf 1139 datierten Fälschung
einer Papsturkunde für das Basler Hochstift zugrunde. Darin wurden u. a. der
Besitz und die Rechte des Bistums in der Grafschaft im Breisgau umrissen. Karl
Schmid hat in seiner Kritik der auf etwa 1180 angesetzten Fälschung schlüssig nachgewiesen
, wie die rechtsrheinische Stellung des Bischofs in eine gewisse Bedrängnis
geraten war. Insofern sollten mit Hilfe der Fälschung seiner Ansicht nach nicht neue,
ausgreifende Ansprüche gestellt, sondern nur überkommene Besitzstände abgesichert
und gewahrt werden. Dennoch bilden die Wildbänne und die Silbergruben im
Gesamtzusammenhang eine, wie ich meine, gewichtige Ausnahme, Die alte aus der
Urkunde von 1028 stammende Formel: quasdam venas etfossiones argenti in conti-
tatu Bertholdi in pago Brisichgouwe (es folgt die Aufzählung von acht Ortlichkeiten)
aliisque in ibi locis inventas et sitas lautete nunmehr: in comitatu Brisigaudie cunc-
tas venationes et argenti fodinas et venas argenti sive sint invente sive inveniantur*
Der Wortlaut des gefälschten Textes beinhaltete eindeutig die Gesamtheit der Gruben
und Erzgänge im Rahmen der Grafschaft Breisgau, dabei auch solche, die erst in
Zukunft aufgeschlagen würden. Zum andern wurden jetzt zwei bisher getrennte
Rechtsbereiche gekoppelt, nämlich der Wildbann und die Silbergruben, und dadurch
das alte bischöfliche Wildbannrecht in der Freiburger Bucht und im Bereich des dem
Bischof unterstellten Klosters Sulzburg im gleichen Maße wie das Bergrecht auf die
gesamte Grafschaft ausgedehnt; auch dies hatte dem Hochstift in dieser Dimension
bisher keineswegs zugehört.

Die Herzöge von Zähringen und das Basler Lehen

Wieweit haben die den Bergbau betreibenden herrschaftlichen Kräfte diese nicht unbeträchtliche
Ausweitung der Basler Ansprüche im 12. Jahrhundert hingenommen?
Zumindest Herzog Bertold V. von Zähringen (1182-1218) scheint teilweise auf die
erweiterte Interpretation der Basler Hoheitsrechte eingegangen zu sein. Als nämlich
einige Jahre nach Bertolds Tod dessen Neffe Graf Egino der Jüngere von Freiburg-

45


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0047