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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 51
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Klosters Sölden zu etablieren. Dem Straßburger aber wurde in einem von Papst Innozenz
III. angesetzten Schiedsspruch perpetuum silentium, d. h. ein immerwährendes
Stillschweigen in dieser Sache auferlegt.69

Diese Wendung stärkte die bergrechtliche Stellung des Herzogs sowohl in der Tradition
der Grafen von Nimburg, der früheren Vogteiinhaber, als auch auf dem Hintergrund
seiner zuvor erhaltenen Belehnung mit den Silberbergen und Wildbännen
im Breisgau durch den Bischof von Basel. So darf man sicher davon ausgehen, daß
Herzog Bertold V. in der Nutzung der Bergrechte am Birkiberg zunächst nicht behindert
wurde, zumal er durch seine Machtposition im Breisgau vom Bischof von
Straßburg kaum ausgehebelt werden konnte.

Doch schon 1205 wird der Straßburger erneut als Vogt über die beiden strittigen
Klöster genannt, ohne daß der Umschwung etwa durch vertragliche Abmachungen
oder einen Kompromiß mit dem Zähringer zu erklären wäre.70 Bald tritt in der Person
des jungen Friedrich IL ein weiterer Konkurrent um das Nimburger Erbe auf. Er
pochte 1212 auf gewisse ältere Anrechte aus der Zeit seines Vaters Heinrich VL, verzichtete
aber zwei Jahre darauf in aller Form zugunsten des Straßburger Bistums. Da
dies während des Aufenthaltes Friedrichs II. in Basel geschah, ist davon auszugehen,
daß damals die Querelen mit dem Basler Bischof und dem Herzog von Zähringen als
dem Träger des Breisgauer Silberberglehens gütlich beigelegt worden sind, denn das
Basler Dokument von 1214 erwähnt durchaus den vorausgegangenen Streit des Herzogs
mit dem Straßburger Bischof um das Nimburger Erbe. Der Herzog wird deshalb
vielleicht doch den Bergbau im Möhlintal bis in sein Todesjahr 1218 weiter betrieben
haben. Demnach kann die auch archäologisch festgestellte intensivere Bergbauphase
am Birkiberg zu Anfang des 13. Jahrhunderts mit dem Zähringer in Verbindung
gebracht werden.71

Übergang der Berghoheit an die Grafen von Urach/Freiburg

im 13. Jahrhundert

Nach dem Ausgang der Zähringer blieb die Berghoheit im Möhlintal offenbar auch
in der Folgezeit nicht unumstritten. Die ehemals nimburgischen Rechte, darunter die
Vogteirechte über St. Ulrich und damit wohl auch der Komplex Birkiberg, das spätere
Mannlehen, wurden 1236 vom Straßburger Bischof auf Friedrich II. zu Lehen
übertragen, nachdem der Straßburger, wie erwähnt, schon 1214 seine alten Vogtei-
Oberrechte mit Friedrichs Rückendeckung durchgesetzt hatte.72

In der Frage, wer denn nun beim Breisgauer Wildbann- und und Silberberglehen
des Hochstifts Basel das zähringische Erbe antreten würde, entwickelte sich nach
1218 ein Streit zwischen dem Markgrafen Hermann von Baden als dem Inhaber der
Grafschaft im Breisgau und dem Grafen Egino von Urach/Freiburg als dem Großneffen
und Teilerben des Herzogs Bertold von Zähringen. Die Kontrahenten waren
bereits im Todesjahr des Herzogs am Hof Friedrichs II. anwesend gewesen und dabei
gemeinsam als Zeugen bei der Verleihung der Bergwerke in der Grafschaft Tirol aufgetreten
. Sollte der Streit bereits dort seinen Anfang genommen haben und thematisiert
worden sein?73 Im Jahre 1221 erreichte dann Graf Egino vom Basler Bischof
die Belehnung mit den ehemals herzoglichen Wildbännen und Silberbergen im

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