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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 75
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aber mögliche politische Hindernisse endgültig aus dem Wege geräumt, welche die
Unternehmungen im Möhlintal hätten behindern können. So liefert eine kleine Urkunde
vom 6. April 1406 den unzweifelhaften Beweis für den Fortgang oder einen
Neubeginn der Bergbautätigkeit. Mit diesem Dokument bestätigte nämlich Cunradt
Snewlin von Birchiberg ... das ich gegeben han Hansen Berhtolt von Nüwenfels,
minem guotenfründe vnd gesellen, zwen teil an dem berg, dem man spricht dernüwe
birchiberg also daz er dar an werfen mag, alz lang sin wille ist vnd Jm duncketfügk-
lich sin ...149 Dieser Edelknecht Snewlin ist der Sohn des Klaus Snewlin und mit
jenem Mitbesitzer der Feste Birkiberg identisch, der 1377/78 zusammen mit seinem
Vetter Konrad von Urach bei der Zerstörung der Burg in Gefangenschaft geraten war
und erst 1385 Urfehde geschworen hatte.150 Konrad hatte sich demnach wieder
wohnlich am Birkiberg eingerichtet. Noch 1418 bezeichnete er sich ausdrücklich als
seßhafft zu Birchiberg, als er Zinsen im Glottertal verkaufte, die von Johann Snewlin
Küng selig herrührten und die er nun Conradt Brenner von Winterbach überließ.151
Der Grubenname Nüwer Birchiberg deutet auf einen Neuanfang in einem doppelten
Verständnis hin: zum einen kann nämlich die Bezeichnung im Sinne einer Verlagerung
des Abbauschwerpunkts im Grubenrevier zu verstehen sein, etwa durch das
Auffahren eines neuen, tiefer ansetzenden Stollens. Zum andern ist an den Wiederbeginn
der Arbeiten nach einer längerwährenden Pause zu denken.

Hans Berchtold von Neuenfels wird 1406 von Konrad Snewlin als Geselle bezeichnet
. Im Zusammenhang mit den zwei ihm überlassenen Bergteilen bedeutet
„Geselle" einen Mitgewerken bzw. Teilhaber an der genannten Grube. Es reiht sich
dies in die Tradition des 14. Jahrhunderts ein, als die Formel froner und ire gesellen

Rt

Hl'

4/?/?. 5 Urkunde über die Schmelzhütte im Bollschweiler Bann vom 18. Mai 1317

(Diözesanarchiv Freiburg, Sammlung Hayd)

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