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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 215
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auch in der Öffentlichkeit bisweilen widersprochen wurde,114 und auch durch Professor
Hug, der seit 1827 dem Domkapitel angehörte, angeregt,115 kritisierte in
einem Hirtenbrief vom 13. Juli 1832 die Angriffe auf den Zölibat und meldete dies
nach Rom.116 Gregor XVI. bestärkte ihn mit einem Breve an den Oberrheinischen
Episkopat117 Jetzt befanden sich Erzbischof und Domkapitel in einem Zugzwang,
gegen Schreibers Äußerungen, die er vor allem in den Vorlesungen seinen Studenten
nahelegte,118 vorgehen zu müssen.119

Mit diesen Priesteramtskandidaten hatte die kirchliche Leitung ohnehin ihre
Mühe, hatten doch 51 von 61 Alumnen eine Huldigungs- und Zustimmungsadresse
an einen ungenannten alten Pfarrer unterzeichnet. Dieser hatte am 26, 6, 1831 der
Karlsruher Abgeordnetenkammer seinen Dank für deren Bemühungen um die Abschaffung
des Zölibates ausgesprochen und sie ermuntert, in ihren Anstrengungen
fortzufahren.120 Die alten Herren im Domkapitel überlegten, wie sie die aufmüpfigen
Seminaristen zu schriftlichen Bereitschaftserklärungen bewegen konnten, andern-
falls könnte der Erzbischof sie nicht zu Priestern weihen.121 Boll argumentierte, eine
jahrhundertelange Einrichtung wie den Zölibat könne er allein ohnehin nicht abschaffen
. Also sah er seine Verpflichtung darin, diesen zu garantieren. Sollten nun
seine Bemühungen durch Schreibers Lehrtätigkeit zunichte gemacht werden, so
mußte dieser von der Fakultät beseitigt werden.122

1832 beschwerte sich darum Erzbischof Boll beim Großherzog. Die großherzoglichen
Behörden wiederum forderten Schreiber auf, den schwelenden Konflikt von
sich aus durch beschwichtigende Äußerungen und Änderungen zu beseitigen. Wie
schon der ehemalige Freiburger und spätere Wiener Kirchengeschichtler Matthias
Dannenmayer, so wollte Schreiber dem Erzbischof keine Befugnis über seine Moraltheologie
zusprechen, da es hier ausschließlich um wissenschaftliche Aussagen
ginge,123 dennoch war er bereit, dem Erzbischof sein Anliegen zu erläutern. In einem
Brief an diesen zeigte er ihm seine abgeleiteten Folgerungen für Gelübde und Eid
auf, gab einige Auszüge aus seinem Lehrbuch und sah die Berechtigung seiner Aufklärung
darin: „Von meinen Schülern kann und wird sich Keiner je durch Unkennt-
niß und ungewarnte Frivolität (wie dieses leider so häufig geschah und wohl noch
geschieht) bei Übertretungen des Cölibat-Gesetzes entschuldigen können." Zugleich
hoffte er mit seinen Ausführungen, den Erzbischof „belehrt und beruhigt" zu haben.

Schreibers langjähriger Förderer und Freund Hug gab seinen Kollegen im Domkapitel
den Rat, es sei nicht klug, mit Schreiber in eine inhaltliche Diskussion einzutreten
. Statt dessen forderte er im Entwurf der erzbischöflichen Antwort von Schreiber
eine Verzichtserklärung, daß er sich in seinem Lehramt jeglichen Angriffes
gegen das in der Frage liegende Kirchengesetz zu enthalten" gedenke.124 Die Dom-
kapitulare stimmten Hug zu und gingen einer inhaltlichen Auseinandersetzung aus
dem Weg.125

In Schreibers 1849, also nach Hugs Tod (1846) erschienenem Auszug aus der
Selbstbiographie, welche den Titel trägt: „Zur Geschichte der Lehrvorträge über
ewige Gelübde und Cölibatsgesetz" erscheint Hug mit einer doch merkwürdigen
Äußerung: „Sie haben, - so herrschte er ihn wörtlich an, in Ihrem Buche eine
Dummheit gemacht; unser Cölibatsgesetz ist gut, der Gescheidte weiß schon damit
fertig zu werden. Die Hauserinnen sind die Weiber der Geistlichen. Wir schauen Kei-

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