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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 264
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0264
der „neuen Lehrmethode" auf der Normalschule besucht haben. Nach späteren Angaben
seines Sohnes Bernhard war der Vater seit 1796 als Lehrer tätig.28 Seine Besoldung
erfolgte durch die Klosterherrschaft und betrug jährlich 90 fl bei freier Wohnung
.29 Die Wohnung befand sich im gleichen Raum des Torhauses wie der Schulraum
. Von den Eltern der Schulkinder erhielt der Lehrer ebenfalls ein kleineres
Schulgeld.30 Außerdem bezog er als Sigrist der Kirche 48 Sester Früchte verschiedener
Art.

Bei Anfall an das Großherzogtum Baden 1806 ergaben sich hinsichtlich der
Schulverhältnisse für den vorderösterreichischen Breisgau keine nennenswerten Veränderungen
.31 1807 wurde jedoch eine „General-Studien-Commission" geschaffen,

_ * *

die das „Trivial-Schulwesen" beobachten und Anderungsvorschläge machen sollte.
Dabei war zu berücksichtigen, „daß von denjenigen neuen Rathschlägen und Anweisungen
, wovon das Zeitalter nur fast zu reich ist, allein derjenige Gebrauch gemacht
werde, der schon durch Erfahrungen in kleineren doch analogen Kreisen prac-
tisch brauchbar erfunden ist, daß mithin die Schulbildung nicht glänzenden, etwa
auch im Kleinen nützlichen, aber im Großen unausführbaren Theorien aufgeopfert
werde".32 Die Befugnisse dieser Kommission gingen bald danach auf die Kreisdirektorien
und dann auf die Kirchensektionen über. Nach einer Bestimmung von 1808
wurde ein Geistlicher je nach Konfessionszugehörigkeit des Dekanats als „Aufseher
über das Kirchen- und Schulwesen" mit dem Titel „Dekan" ernannt. Ihm oblag unter
anderem neben der Prüfung der Lehrer auch die Kirchen- und Schulvisitation, Die
Anstellung „aller Landschulmeister und Meßner, nach erhobenen Amts- und Dekanatsberichten
'4 war aber Sache des jeweiligen Direktoriums.33 Die Schulen waren
eindeutig in die Staatsorganisation eingegliedert, wenngleich noch manche Regelung
, etwa bei der Bezahlung der Lehrer, fehlte. Die gestiegene Wertschätzung der
Lehrer läßt sich an einer Schulordnung von 1807 erkennen, insofern als „nunmehr
der Schulstand eine der wichtigsten und unentbehrlichsten Stützen des Staats geworden
ist".34

Unter badischer Herrschaft wurden die Bezüge des Günterstäler Lehrers unverändert
weiter gewährt.35 Das Schulgeld der Eltern übernahm aber nach einigen Jahren
die Gemeinde mit 40 fl für den Unterricht während der Woche und 4 fl für die Sonntagsschule
.36 Lehrer Beckert bemühte sich 1807, das Orgelspiel zu erlernen, um nach
dem Weggang der Klosterfrauen diese Tätigkeit in der Kirche ausüben zu können.
Zwar wurde ihm hierfür ein Zuschuß gezahlt, doch erhielt er als Organist in der Günterstäler
Kirche kein Entgelt.37 Sein bescheidenes Einkommen zwang den Lehrer,
sich nach zusätzlichen Verdienstmöglichkeiten umzusehen. Als gewandtester
„Schreiber" des Dorfes übernahm er Schreibarbeiten aller Art. Laut Gemeinderechnung
von 1826/27 erhielt er für Berichte und Abschriften 5 fl. Weitere 5 fl jährlich
brachte ihm die Betrauung mit dem Amt des Dorfgerichtsschreibers ein. Zur Aufbesserung
seiner Einkünfte mußte er auch schwere körperliche Arbeiten übernehmen
. So bezog er etwa nach der Schulfonds-Rechnung von 1809 1 fl 20 Kr als Sägerlohn
von 4 Klafter (16 Ster) Holz zur Beheizung des Schulraums.38 Zwanzig
Jahre später ist laut Haushaltsrechnung von 1829/30 der gleiche Betrag für die gleiche
Arbeit an seinen ebenfalls als Lehrer tätigen Sohn Bernhard ausbezahlt worden.
Insgesamt reichten die Einkünfte des Lehrers nur für ein sehr bescheidenes Leben.

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