Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 273
(PDF, 57 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0273
gung „wegen Aufnahme der Häuser Steuer", und 1811 wurden für ein „Steuerprotokoll
", das mit sieben Tagen Arbeit verbunden war, 7 fl bezahlt.

Im Jahre 1816 erließ das Innenministerium die Anordnung: „Die Gemeindebedürfnisse
werden, wo das Einkommen des Gemeindevermögens nicht zur Deckung
ausreicht, in der Regel nach dem Grund-, Häuser- und Gewerb-Steuercapital umgelegt
, und ist kein Steuerpflichtiger davon eximiert."64 Diese Regelung war auch in
Günterstal anzuwenden. Jede Leistung der Gemeinde mußte auf die Bürger umgelegt
werden. Die Höhe der jährlichen Umlage wurde von der vorgesetzten Behörde
genehmigt. Das änderte sich erst, als die Gemeinde durch ein „Staatsministerielles
Rescript" am 7. September 1820 eine Gaststättenkonzession erhielt.65 Sie übertrug
diese Konzession auf Heinrich Knepper, der dafür jährlich 52 fl Pacht zu zahlen
hatte. Die Pachtzahlungen Kneppers sind in den folgenden Haushaltsjahren jeweils
als Einnahme verbucht. Wem der Dank für die der Gemeinde so nützliche Idee, eine
Gaststättenkonzession zu beantragen, zusteht, kann wegen des Fehlens der diesbezüglichen
Akten nicht mehr festgestellt werden. Eine weitere Einnahmequelle
konnte geschaffen werden, als die Landesherrschaft der Gemeinde 2 Jauchert Matten
übertrug, verbunden mit der Auflage, in Zukunft einen „Wucherstier" (Gemein-
defarren) zu unterhalten. Die Verpachtung dieser Wiesen erbrachte seit 1823/24 eine
jährliche Einnahme von 46 fL Von 1829 an konnte die Gemeinde, die inzwischen
eine Fleischwaage erworben hatte, auch ein Drittel der Wiegegebühren (8 fl) als Einnahme
verbuchen.

Die Haushaltsrechnungen von 1829/30 und 1830/31 schlössen mit Einnahmen
von 672 fl bzw. 566 fl, denen Ausgaben von 610 fl bzw. 475 fl gegenüberstanden.
Die Gemeindefinanzen hatten sich also wieder normalisiert.

Nachzutragen ist, daß die vom Gemeinderechner erstellten Gemeinderechnungen
zunächst 14 Tage zur Einsicht durch die Bürger ausgelegt wurden.66 Danach wurden
sie an das Amts-Revisorat zur „Abhör" (Prüfung) eingesandt. Für die Rechnungsstellung
bestand eine Frist von vier Wochen nach dem Schluß des Haushaltsjahres,
Die sich bei der Prüfung ergebenden Beanstandungen wurden schriftlich festgehalten
. Unter Fristsetzung hatte die Gemeinde hierzu Stellung zu beziehen und gegebenenfalls
Berichtigungen vorzunehmen.

Dörfliches Leben

«* _ _

Nach dem Ubergang des Breisgaus an das neue Großherzogtum mußten sich Bürger
und Gemeinden auch an einen neuen ,modernen4 Verwaltungsstil der Staatsbehörden
gewöhnen. Die gelassene Art der Verwaltung in vorderösterreichischer Zeit machte
einer forschen, überall reglementierend eingreifenden und auf Durchsetzung bedachten
Behördentätigkeit Platz. Das schlug sich in einer Vielzahl von Verordnungen
der Karlsruher Regierung und der Freiburger Kreisdirektion nieder, die in „Regierungsblatt
" und „Provinzialblatt" (später „Anzeigeblatt") veröffentlicht wurden. Oft
ließ die Obrigkeit es dabei an der Rücksichtnahme mangeln, die notwendig gewesen
wäre, die Menschen in den erworbenen Territorien für das neue Staatswesen zu ge-
winnen - vor allem in den katholischen. Die Uberprüfung der amtlichen Verlautbarungen
hinsichtlich ihrer Relevanz für Günterstal gewährt Einblick in das dörfliche
Leben dieser Gemeinde,

273


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0273