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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 80
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0082
Ulrich Ecker - Organisation und Ablauf des Reichstags

Sicherheits- und Zollinteressen einerseits und den
Bedürfnissen der Gerber andererseits einen Kompromiß
zu finden, probierte der Rat verschiedene
Verfahren aus. Am 30. Oktober 1497 verfügte er
die Schließung des Törleins, gestattete aber, das
noch kleinere Törlein „zem blaweren" daneben
offen zu lassen. Im Juni 1498 fand man die Lösung,
den Gerbern den Schlüssel zu „ihrem" Törlein zur
eigenen sorgsamen Verwaltung zu überlassen. Das
solchermaßen gezeigte Vertrauen scheint aber mißbraucht
worden zu sein, denn im Juli stand das
Thema erneut auf der Tagesordnung. Der Rat ließ
das Gerbertörlein wieder öffnen, verordnete aber
eine Wache dazu, „damit der zoll nit entzogen
werd".107

Nur schwer zu beeinflussen war natürlich auch
der Umgang der Menschen miteinander. Beim dichten
Zusammenleben in beengten Verhältnissen von
Stadtbewohnern und Reichstagsgästen, die teilweise
aus weit entfernten Gebieten kamen, fremden
Volksstämmen angehörten, zudem ungewohnte Sitten
und Gebräuche hatten, konnten Spannungen
nicht ausbleiben, zumal die vielen, oft selbstherrlich
fordernd vorgetragenen Wünsche ihrer Gäste
die Geduld der Einheimischen strapazierten, und
sie angesichts der übergroßen Zahl der Fremdlinge
mitunter zweifeln mußten, ob sie eigentlich noch
Herren im eigenen Haus waren. Die Stadtregierung,
die darauf bedacht war, daß Freiburg einen guten
Eindruck als gastgebende Stadt machte, versuchte,
mit Ermahnungen, aber auch Bestrafungen steuernd
einzugreifen. In der „abred unnd Ordnung" vom
15. September 1497 wurden die Freiburger aufgerufen
, nicht nur beim Umgang mit ihresgleichen
„zucht unnd ersamkeit" walten zu lassen, sondern
sich auch gegenüber Fremden anständig zu verhalten
. Vor allem auch gegenüber den Hofleuten sollte
man seine Worte behutsam und maßvoll wählen.
„Frevenlich, unzymlich oder zoernnig wort" sollten
vermieden und auch nicht im Verborgenen gesprochen
werden.108 Zusammenstöße, auch gewalttätige
, gab es dennoch. Im Mai mußten der Mainzer
Erzbischof, Graf Adolf sowie Bürgermeister
und Zunftmeister in einer gemeinsamen Aktion zur
Ordnung rufen: Den Reichstagsbotschaften und

ihren Diener wurde ebenso wie den Bürgern befohlen
, abends bei Zeiten heimzugehen, sich nicht
unnötig auf den Gassen aufzuhalten und Aufruhr
zu vermeiden.109

Für Unruhe in der Bürgerschaft sorgte auch, daß
die zum Gefolge der Reichstagsbotschaften gehörigen
Reisigen beim Bewegen ihrer Pferde quer
durch die Saatfelder und Gärten der Freiburger ritten
und dabei erhebliche Schäden anrichteten. Auf
Bitten seiner Bürger verhandelte deshalb der Rat
im November und Dezember 1497 zur Abstellung
des Übels mit den Marschällen der Fürsten.110

Daneben waren Störungen des städtischen
Handwerks eine stete Quelle des Ärgernisses zwischen
Bürgern und Fremden. Schwierigkeiten gab
es zunächst bei den Schmieden. Diese beschwerten
sich über auswärtige Berufsgenossen, die in der
Stadt arbeiteten, und verlangten Abhilfe. Dem Rat
waren die Hände jedoch gebunden, zumindest soweit
es sich um Handwerker handelte, welche die
Reichsstände nach Freiburg mitgebracht hatten.
Nur gegen Schmiede aus den Dörfern des Umlands,
die so taten, „als ob sy hoffgesind wärend", konnte
er vorgehen. Von fremden Handwerkern, die sich
nicht an die in der Stadt geltenden Handwerksordnungen
hielten, fühlten sich in besonderem
Maße die Schneider geschädigt. Auf ihre Klage über
auswärtige Kollegen, die sich als Hofschneider ausgäben
, stellte der Rat kategorisch fest, daß nur Zünftige
und echte Hofschneider berechtigt seien, in der
Stadt zu arbeiten. Sechs Wochen später mußte sich
der Rat aber bereits wieder mit einem neuen Protest
der Schneider in der gleichen Sache befassen.
Eine Lösung des Problems wurde bis zum Ende
des Reichstags nicht gefunden. Noch im September
1498 verlangte die Zunft, daß jetzt, da der Hof
abreise und somit die angeblichen Hofschneider
wirklich keine Berechtigung zur Handwerksausübung
in der Stadt mehr nachweisen könnten, ihrem
Treiben endlich ein Riegel vorgeschoben werden
müsse.111

Im Troß des Hofgesindes der Königin hatten
sich bei deren Einzug in die Stadt hinter ihrem
Wagen eine ganze Reihe von unerwünschten Personen
unkontrolliert eingeschlichen. Der Rat wand-

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