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Abb. 1 Johann Georg Duttlinger (1788 1841),
Professor der Rechtswissenschaft an der Univer
sität Freiburg und Abgeordneter der Zweiten
Kammer des Badischen Landtags
(Stadtarchiv Freiburg, M 7092/2090)
Abb. 2 Franz Joseph Ritter von Büß (1803
1878), Professor der Staats und Rechtswissen
Schäften an der Universität Freiburg, Abgeordne
ter der Zweiten Kammer des Badischen Landtags
(Stadtarchiv Freiburg, M 7092/2090)
Schnaps.30 In Weingegenden war eine derartige Unterscheidung für die Angesprochenen
sicherlich weniger problematisch als im Norden Deutschlands, wo die vergorenen
Rauschmittel deutlich teurer waren als Branntwein und sich unter den Aufzuklärenden
Unmut über Volksaufklärer Luft machte, die Wasser predigten und Wein
tranken.
Wer im südbadischen Raum seinerzeit was trank, läßt sich im Rückblick nur für
die dörflichen „Gebildeten" anhand verstreuter Belege erschließen: Eine systematische
Durchsicht der Jugenderinnerungen des bereits zitierten Heinrich Hansjakob
legt den Schluß nahe, daß in kleineren Städten des Mittelrheinkreises die Entscheidung
oftmals gerade nicht dem traditionellen Bild (Wein als „Eliten-" - und Bier als
„Volksgetränk") entsprach. Bei Tisch gab es im Haslacher Pfarrhaus in den 1850er
Jahren ganz selbstverständlich Wein. Während der Lateinschüler Hansjakob aber
von der Pfarrhaushälterin berichtet, daß sie zuweilen „weinselig" gewesen sei, heißt
es über den Haslacher Dekan Kurz, dieser habe sich als persönlichen Luxus allabendlich
beim „Bierkrämer" einen halben Schoppen erlaubt. Und sogar vom dem
aus Pfaffenweiler stammenden Oberlehrer Schede, der ihm abends Klavierunterricht
erteilte, schreibt der Volksdichter, er sei anschließend „zum Bier gegangen". Hansjakob
selbst vernichtete als 18 Jahre alter Schüler nach eigenen Angaben allabendlich
ein gehöriges Quantum Bier; zehn Schoppen (was immerhin 3,75 Litern entspricht
) waren offenbar keine Ausnahme.31 So trainiert war der Heimbacher Pfarr-
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